Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Ein Arbeitnehmer hatte seinen Wohnsitz am Beschäftigungsort. Nach seiner Heirat zog er mit seiner Frau an einen anderen Ort. Er nutzte die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen beibehaltene Wohnung als Zweitwohnung weiter. Für die ersten drei Monate nach der Begründung des Familienwohnsitzes machte der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung Verpflegungsmehraufwendungen aufgrund seiner vorliegenden doppelten Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt lehnte seinen Antrag ab, weil er bereits vor seinem Umzug länger als drei Monate am Beschäftigungsort gewohnt habe. Dadurch sei die dreimonatige Frist zur Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwendungen abgelaufen.
Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung vorlag. Dies ist der Fall, wenn zu einer aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort unterhaltenen Wohnung ein zweiter Haushalt begründet wird. Dies gilt auch, wenn der Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wird. Deshalb ist auch die Geltendmachung von Mehraufwendungen für Verpflegung zulässig. Während des berücksichtigungsfähigen Dreimonatzeitraums ist es unbedeutend, ob der Ansatz zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen kann, ob überhaupt ein erhöhter Verpflegungsmehraufwand anfällt.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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