Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Verwendet ein Unternehmer ein Gebäude sowohl für unternehmerische als auch außerunternehmerische Zwecke (z. B. zu eigenen Wohnzwecken), hat er ein Wahlrecht: Er kann das Gebäude in vollem Umfang, im Umfang der unternehmerischen Nutzung oder überhaupt nicht dem Unternehmensvermögen zuordnen. Die Zuordnungsentscheidung muss er im Zeitpunkt des Leistungsbezugs treffen und diese Entscheidung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, spätestens aber bis zum 31.5. des Folgejahrs dokumentieren. Dokumentiert er nicht rechtzeitig die (teilweise) Zuordnung zum Unternehmensvermögen, kann er die Umsatzsteuer auf die Eingangsleistungen (z. B. Bauleistungen) nicht als Vorsteuer abziehen. Hat das Finanzamt in einem nicht mehr
änderbaren Umsatzsteuerbescheid gleichwohl die Vorsteuern anerkannt, erfolgt in den nächsten zehn Jahren
(Berichtigungszeitraum) eine Vorsteuerberichtigung dergestalt, dass jedes Jahr ein Zehntel der zu Unrecht gewährten
Vorsteuer zurückgefordert wird.
Die Verwendung für außerunternehmerische Zwecke führt nicht zu einer der Umsatzsteuer unterliegenden Verwendungsentnahme. Diese setzt nämlich voraus, dass die Verwendung zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum der Verwendung. Da besteht aber gerade im Fall der nicht rechtzeitigen Zuordnung zum Unternehmensvermögen keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Ob das Finanzamt für den Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs die Vorsteuer zu Unrecht berücksichtigt hat, spielt keine Rolle.
Zu beachten ist, dass auch bei rechtzeitiger voller Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, soweit das Gebäude für außerunternehmerische Zwecke genutzt wird und es nach dem 31.12.2010 angeschafft oder mit der Herstellung begonnen worden ist.
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WKS-Gruppe
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Andreas Kastner
+49 (7222) 970-0
Dateianlagen:
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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