Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Steuern niedriger festzusetzen als nach der Gesetzeslage vorgesehen. Entscheidend dafür sind sachliche oder persönliche Gründe. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, wenn die sich rechtlich ergebende steuerliche Belastung nicht mehr dem eigentlichen Gesetzeszweck entspricht. Über einen solchen Fall hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.
Der Erblasser hatte seiner Lebensgefährtin vermächtnishalber eine lebenslange Rentenzahlung zugesagt. Die Zahlungen sollten aus seinem Nachlass erfolgen, den die Kinder geerbt hatten. Die Rentenberechtigte wählte zur Streckung ihrer erbschaftsteuerlichen Belastung die jährliche Besteuerung vom jeweiligen Jahreswert ihrer Rente. Nach einigen Jahren gerieten die Kinder in die Insolvenz. Die Rentenzahlungen konnten deshalb nicht mehr geleistet werden. Daraufhin beantragte die frühere Lebensgefährtin, den Jahresbetrag ihrer Erbschaftsteuer mit 0 € festzusetzen. Daraus errechnete sie zur Gesamtablösung ihrer Erbschaftsteuerschuld ebenfalls einen Betrag von 0 €. Das Finanzamt berechnete stattdessen, ausgehend von den bisherigen Steuerzahlungen, einen Ablösungsbetrag von mehr als 185.000 €. Ein Steuererlass wurde abgelehnt.
Der Bundesfinanzhof verwarf die Berechnung des Finanzamts. Nach seiner Auffassung ist für den Fall der regelmäßigen Besteuerung eines Jahreswerts beim Wegfall der Rentenzahlungen aus insolvenzrechtlichen Gründen ein Steuererlass zu gewähren. Der Wegfall der Rentenzahlungen war auf nicht vom Rentenberechtigten zu vertretende Gründe zurückzuführen. Es bestand für ihn auch keine Möglichkeit, sein bestehendes Rentenstammrecht anderweitig zu verwerten.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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