1.800 Immobilienkredite geprüft – 80 Prozent fehlerhaft!

DARLEHENSnotruf erklärt, wie auch Sie Ihr Geld zurück erhalten

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Vor Kurzem hat die Verbraucherzentrale Hamburg 1.800 Immobilienkreditverträge geprüft und festgestellt, dass davon rund 80 Prozent fehlerhaft sind. So beinhalteten beispielsweise 191 der 220 untersuchten ING-Diba-Verträge Fehler, waren unter anderem 70 der 106 geprüften Deutsche-Bank-Verträge angreifbar und wiesen allein 21 der 37 analysierten BHW-Bausparkasse-Verträge unzulässige Passagen auf.

Wie viele der seit 2002 geschlossenen Immobilienfinanzierungsverträge generell inkorrekt sind, kann nicht mit genauer Sicherheit gesagt werden. Die Experten des Verbraucherschutzprojektes DARLEHENSnotruf gehen aber von einer Vielzahl aus.

Geld zurück bei fehlerhaften Kreditverträgen

„Enthalten die Finanzierungsverträge unzulässige Passagen oder Formulierungen, können Kunden von den Verträgen zurücktreten und zu viel gezahlte Kosten – zum Beispiel die bereits entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung – zurückfordern.“, weiß das Team von DARLEHENSnotruf und warnt aber gelichzeitig davor, entsprechende Rückerstattungen bei den Banken auf eigene Faust einzufordern. Denn auch wenn die Rechtslage zugunsten der Verbraucher ausfiele, würden die Banken immensen Widerstand leisten und nicht einfach den Kundenbegehren nachgeben. „Nachvollziehbar, wenn allein für 80 % der Kreditnehmer der 1.800 geprüften Verträge der Verbraucherzentrale Anspruch auf Rückzahlungen besteht. Hochgerechnet auf sämtliche Verträge ab 2002, von denen mit Sicherheit eine Vielzahl anfechtbar ist, kann das für die Banken äußerst teuer werden.“, meinen die DARLEHENSnotruf-Experten.

Nur mit Anwalt auf der sicheren Seite

So ist es nach Meinung des Verbraucherschutzprojektes ratsam, sich gleich professionell von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Das spart nämlich nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Nerven und führt zu den gewünschten Erfolgen. DARLEHENSnotruf arbeitet deshalb gleich mit einem ganzen Netzwerk auf Vertragsrecht spezialisierter Anwälte zusammen und konnte so schon vielen Kreditnehmern helfen, ihr Geld erfolgreich zurückzufordern.

Sich kostenfrei darüber informieren, ob der eigene Darlehensvertrag fehlerfrei ist oder gegebenenfalls Rückerstattungsansprüche bestehen, können sich Kreditnehmer unter info@proconcept.ag oder 0345 – 47224 3000.



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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