So löschen Sie Einträge in SCHUFA und Schuldnerverzeichnis

Pressemeldung der Firma QUICKACADEMY UG

Die staatliche Schuldnerkartei, die beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht geführt wird, etnhät Daten über Sie, wenn Sie vor einem Vollstreckungsorganen eine Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse (früher auch Eidesstattliche Versicheurng oder Offenbarungseid genannt) abgegeben haben oder wenn Sie eine Insolvenz beantragt haben.

Die Auskunft eines Schuldners über seine Vermögensverhältnisse wird auf Veranlassung des Vollstreckungsorgans in einem elektronischen Dokument aufgenommen und in einer  Datenbank beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Dem Zentralen Vollstreckungsgericht, das in jedem Bundesland errichtet wird, obliegt die elektronische Verwaltung dieser Dokumente (Vermögensverzeichnisse).

Eine wesentliche Änderung besteht in der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses. Dieses wird im Wege der zeitnahen Replikation aller Länderschuldnerverzeichnisse in einem bundesweiten Portal bereit gestellt, so dass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen können. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 1. Januar 2013 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar.

Darüber hinaus werden auch die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet. Der Abruf dieser Vermögensverzeichnisse aus dieser Datenbank wird ist für ausgewählte Stellen  (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen) länderübergreifend möglich.

Aber nicht nur dort sind Sie vermerkt, sondern Sie stehen bereits auch ohne Eintragung in das staatliche Schuldnerverzeichnis öffentlich am Pranger. Vor allem Wirtschaftsauskunfteien, wie die SCHUFA oder Creditreform sammeln von Banken und Gläubiern fleißig Daten über Sie ein.

Und so finden sich z.B. in der SCHUFA über Sie Auskünfte,

  • wo Sie eine Kreditkarte beantragen wollten
  • wer ggf. eine Bonitätsanfrage über Sie haben wollte
  • welche Ratenkredite und Bankdarlehen existieren
  • welche Bürgschaften Sie abgegeben haben
  • wer Kredite gekündigt hat
  • welche Kredite ordentlich erfüllt worden sind
  • wer gegen Sie einen Mahnbescheid erlassen hat
  • ob und wann Sie eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben haben
  • eventuell auch, ob in diesem Zusammenhang gegen Sie ein Haftbefehl erwirkt wurde.

Die beiden letzten Eintragungen erfolgen automatisch.

Nicht so perfekt funktioniert das bei der SCHUFA, wenn es um Löschungen geht. Im Schuldnerverzeichnist des Staates werden werden die Daten nach drei Jahren gelöscht, unabhängig davon, ob bei anderen Gläubigern noch Schulden offen sind. Nach der Löschung kann der alte oder auch ein neuer Gläubiger wieder eine Eidesstaatliche Versicherung beantragen.

Wenn Sie aber innerhalb dieser Frist Ihre Schulden bezahlt haben, dann können Sie die vorzeitige Löschung aus dem staatlichen Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht beantragen. Das Gericht lässt sich den Sachverhalt bestätigen und nimmt dann die Löschung vor.

Leider funktioniert das bei Auskunfteien, wie insbesondere bei der SCHUFA, nicht so einfach.

Erstmal müssen Sie wissen, was bei der SCHUFA über Sie gespeichert ist. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können eine Datenübersicht nach § 34BDSG vond er Schufa kostenlos erhalten, in der Regel einmal pro Jahr.

Sie können aber auch eine kostenpflichtige Selbstauskunft einholen, die SCHUFA-Bonitätsauskunft unter www.schufa.de
Vorteilspreis: nur 9,95 € (statt 24,95 €) inkl. MwSt. Scrollen Sie auf der SCHUFA-Homepage weiter nach unten da stehen die preiswerten Varianten.

Die SCHUFA muss Unrichtigkeiten auf Ihren Antrag hin kostenlos korrigieren. Lesen Sie sich Ihre Auskunft also genau durch. Ggf. sind Sie beweispflichtig.

Beantragen Sie die Löschung nicht selbst, löscht die SCHUFA ggf. erst nach drei Jahren oder auch garnicht.

Wollen Sie eine Löschung beantragen, schreiben Sie die SCHUFA an, am besten die zuständige Geschäftsstelle oder die Zentrale (Adressen Sie SCHUFA-Homepage). Dem Schreiben müssen beiliegen: Eine Kopie Ihres Ausweises, eine Darstellung des Sachverhaltes, ggf. Kopien von Beweisdokumenten.

Bleiben Sie hartnäckig, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Bei berechtigem Verlangen lohnt sich auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Übrigens: Eine private Rechtsschutzversicherung ist heute fast genauso unverzichtbar, wie eine private Haftpflichtversicherung.

Fragen Sie am besten bei einem Versicherungsmakler nach dem günstigsten Angebot ohne Selbstbeteiligung, denn sonst bleiben Sie ja wieder auf Kosten sitzen, z.B. für solche Bagatellfälle.

Das wichtigste ist: Werden Sie aktiv, ansonsten ändert sich nichts.

Dieser TIPP stammt aus unserem Seminar „Finanzmanagement“, das wir Ihnen hiermit empfehlen dürfen. Melden Sie sich an. Zwei Tag für effektiv nur 50 € dank staatlicher und privater Fördermöglichkeiten.



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Seit dem Jahr 2000 führte der Gründer Magister Joachim Gehringer bereits Seminare mit dem Ziel IHK-Abschluss als Dozent für verschiedene Akademien durch. Im Jahr 2008 erfolgte die Gründung einer eigenen Akademie, die im Jahr 2011 QuickAcademy UG benannt wurde. Die Akademie entwickelte sich mit zwei Standorten in Hirschaid und Bad Berneck in Oberfranken zu einem bereits sehr bekannten Anbieter, der zusammen mit den Industrie- und Handelskammern der Region Franken Bildungswillige zum Bildungserfolg begleitet. 2010 erfolgte die ISO-Zertifizierung. Rasch kamen die Unterrichtsorte Schweinfurt, Würzburg, Nürnberg-Fürth und München hinzu. Heute bietet alle QUICKACADEMY Standorte mit dem Slogan „kompakt – schnell – gut“ und dem ESWETA-QUICK-Lernsystem Vorbereitungsseminare zu einer Vielzahl von IHK-Abschlüssen und der Ausbildereignungsprüfung als offene Seminare fast schon bundesweit an. Mit insgesamt 9 Trainern/-innen bieten alle Standorte die Vorbereitungsseminare zu IHK-Abschlüssen auch firmenintern bundesweit. Ein erstes Gespräch bei uns ist ohne Berechnung. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


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