Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
Bekommt der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag überstellt, ist der erste Besuch beim Schuldner dazu bestimmt, ihn aufzufordern seine Schulden zu bezahlen. Wenn dieser nicht zahlen kann oder will, fragt ihn der Gerichtsvollzieher, ob er seine Wohnung durchsuchen darf. Dies dient dazu pfändbare Gegenstände aufzspüren.
Der Schuldner kann das untersagen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dar der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nur betreten, wenn dieser einwilligt oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt.
Stimmt der Schuldner nicht zu, muss der Gerichtsvollzieher wieder von dannen ziehen. Er schickt dann die Unterlagen an den Gläubiger zurück, der dann wiederum beim Vollstreckungsgericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragen muss. Der wird in der Regel ohne Probleme erteilt.
Meistens vergehen dabei 1-2 Monate oder gar länger.
In dieser Zeit kann man als Schuldner eine Strategie entwickeln, wie man mit seinen Wertsachen umgehen kann, um auf den nächsten Besuch des Gerichtsvollziehers gefasst zu sein. Nur Verstecken hilft nicht. Es gibt aber Strategien, die funktionieren.
Beim nächsten Besuch wird dann der Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen. Jetzt darf er sämtliche Räume und Schränke (auch Keller und Dachboden) durchsuchen. Alle Sachen, außer Geld, Schmuck, Wertpapiere etc., werden zunächst im Gewahrsam des Schuldners belassen. Die Wirksamkeit der Pfändung wird durch das Aufkleben eines Pfandsiegels für jedermann erkennbar (früher: Kuckuck genannt). Der Gegenstand darf zwar noch benutzt werden, z.B. ein Fernseher, aber nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Man ist jetzt nicht mehr unbeschränkt als Eigentümer verfügungsberechtigt.
Wird dem Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluss nicht geöffnet, zieht er wieder ab und teil seinen erfolglosen Versuch dem Gläubiger mit. Oft wird das schon beim ersten Versuch der Fall sein, da die Gerichtsvollzieher ziemlich überlastet sind.
Der Gläubiger kann dann beim Vollstreckungsgericht den Antrag auf Pfändung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen stellen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher z.B. auch mal abends um 21 Uhr vorbei oder am Sonntag.
Ist der Rungang des Gerichtsvollziehers in der Wohnung erfolglos gewesen, dann stellt der Gerichtsvollzieher eine sogenannte Pfandlosbescheinigung aus. Damit hat der Schuldner erneut Zeit gewonnen, aber weitere Maßnahmen werden folgen.
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