Bei Umzug Kfz-Kennzeichen mitnehmen

KS: Trotzdem ist Umschreibung weiterhin erforderlich

Pressemeldung der Firma KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Seit dem 1. Januar 2015 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb des Bundesgebietes ihr Kfz-Kennzeichen zu behalten. Wer zum Beispiel von München nach Berlin zieht, kann frei entscheiden, ob er sein „M“-Kennzeichen weiter führen oder künftig ein „B“ am Nummernschild haben möchte. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mag das zwar im einen oder anderen Fall eine Vereinfachung darstellen, gleichzeitig dürfte es aber auch Anlass für zahlreiche Verwirrungen sein, denn ein Münchner muss nicht unbedingt aus München kommen.

Nach Beobachtungen des KS ist in diesem Zusammenhang aber weitgehend unbekannt, dass der Fahrzeughalter bei einem Umzug trotzdem unverzüglich mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur zuständigen Zulassungsbehörde am neuen Wohnort gehen muss, um das Fahrzeug auf die neue Adresse umzuschreiben. Dabei muss er sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.



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Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 520.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.


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