Wenn die Bank nicht zahlen will

Was Kunden tun können, wenn der Widerruf des Darlehens abgelehnt wird

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Der Bundesgerichtshof entschied vor einiger Zeit, dass Kreditkunden von ihren Darlehensverträgen zurücktreten können, wenn sie bei Vertragsschluss unzureichend belehrt wurden oder sich unzulässige Formulierungen in den Vertragswerken befinden. Sehr zum Ärger der Banken. Denn immer mehr Schuldner nehmen dieses Recht nun in Anspruch und der Branche drohen damit Milliardenverluste. Kein Wunder also, dass die Kreditinstitute mit allen Mitteln und Wegen versuchen, die Ausübung des Widerrufsrechts zu vermeiden. Die Profis von Darlehensnotruf raten Kunden, sich zur Wehr zu setzen.

Widerspruch wird unbegründet zurückgewiesen

Gängiges Prozedere, um die Kundenansprüche abzuwehren, ist es, die Kundenforderungen als unbegründet oder verfristet zurückzuweisen, berichtet Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt Darlehensnotruf. Dabei würden die Banken überhaupt gar nicht prüfen, ob die Widerrufsfrist gewahrt wurde oder nicht. „Es ist keine Rechtsgrundlage für einen Widerruf gegeben“, „Eine Ausübung des Widerrufsrechtes ist treuwidrig“, „Mit dem Nachkommen der vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Darlehensrate ist das Widerrufsrecht verwirkt“, seien dabei laut Heidenreich die gängigsten Argumente der Banken.

Argumente der Banken oftmals haltlos – Kunden sollten sich nicht einschüchtern lassen

Bedenkt man, dass nach Angaben der Bundesbank allein in den vergangenen 10 Jahren Immobiliendarlehen in Höhe von rund 2 Billionen Euro (!) vergeben wurden und nach Einschätzung von Experten die Mehrzahl dieser Kreditverträge fehlerhaft sind, dann erkennt man hinter den Ablehnungen Methode. Die Profis von Darlehensnotruf haben die Erfahrung gemacht, dass die Ablehnungsargumente der Banken in den meisten Fällen jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und mit einer Prüfung der Verträge leicht entkräftet werden können. Deshalb sollten Kreditkunden die Absagen auch nicht einfach akzeptieren, sondern sich Hilfe bei Anwälten suchen, die auf Kreditrecht spezialisiert sind.

Darlehensnotruf holt Kundengelder zurück

Das Projekt Darlehensnotruf bündelt innerhalb des Anwaltsnetzwerkes gleich eine Vielzahl von Kreditspezialisten und hilft Betroffenen, erfolgreich das Geld zurückzuholen, das die Banken diesen vorzuenthalten versuchen. In der Mehrzahl der Fälle erreicht Darlehensnotruf eine außergerichtliche und schnelle Einigung – das erspart Betroffenen eine zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung mit den Kreditgebern vor Gericht.

Darlehensnotruf ist das neueste Projekt der proConcept AG, die bereits auch mit ihrem aus Funk und Fernsehen bekannten Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor Tausenden Lebensversicherungskunden, die vorzeitig ihre Verträge gekündigt haben, zu ihrem Recht und Geld verholfen hat.

Unverbindlich Informationen zum Leistungsspektrum von Darlehensnotruf anfordern, können interessierte Kreditkunden unter info@proconcept.ag oder 0345 – 47224 3000.



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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