Das Durcheinander mit dem Widerruf

So können sich Lebensversicherungskunden Klarheit über ihre Ansprüche verschaffen

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Aufgrund verschiedener höchstrichterlicher Urteile zur Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen ist es für Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, aktuell schwer nachzuvollziehen, was ihnen bei Kündigung ihrer Verträge tatsächlich zusteht. Die Folge: Viele Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen, geben sich mit viel zu geringen Auszahlungen zufrieden.

Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, versucht etwas Licht ins Dunkel der Rückerstattungsansprüche zu bringen.

Sind die Versicherer zur Rückabwicklung verpflichtet?

„Ja, es ist richtig, dass es unseren Netzwerkanwälten gelungen ist, eine Rückabwicklungsverpflichtung gegen die Lebensversicherer zu erwirken“, so der LV-Doktor-Pressesprecher, „und genau davon können Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen möchten, profitieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass der jeweilige Kunde seinen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat.“ Ob die Verpflichtung zur Rückabwicklung auch für den jeweiligen Vertrag greift, muss dann jedoch von Vertrag zu Vertrag individuell geprüft werden. Fakt ist jedoch, dass ein Großteil der Lebensversicherungsverträge der genannten Zeitspanne komplett rückabgewickelt werden kann und die Besitzer Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen haben. „Einen bestehenden Rückabwicklungsanspruch feststellen und erfolgreich bei der Versicherung durchsetzen, vermag jedoch nur ein Experte“, führt der LV-Doktor-Medienprofi weiter aus und rät vehement davon ab, auf gut Glück in Eigenregie bei der Versicherung vermeintliche Ansprüche geltend zu machen.

Auch ohne Rückabwicklung von hohen Rückerstattungen profitieren

Nach Ansicht von LV-Doktor sollten Kunden, die ohnehin ihre Lebensversicherung kündigen möchten, dies auch dann tun, wenn kein Rückabwicklungsanspruch besteht. Denn aufgrund der aktuellen Entwicklungen an den Gerichten und der Klärung der Rechtsfrage nach dem Policenmodell durch den EuGH, die den Lebensversicherern immer noch bevorsteht, zeigen sich viele Assekuranzen vor Gericht vergleichsbereit. „So gelang es unseren Experten bereits in einer Vielzahl von Kundenfällen, stattliche Rückerstattungen für Kunden zu erwirken, die über unsere Netzwerkanwälte ihre Lebensversicherung kündigen lassen haben. Eine Erhöhung der Rückkaufswerte um 60 % und mehr ist längst keine Seltenheit mehr.“, erklärt Heidenreich stolz.



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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