Agri Capital Biogas – Anlagenbetreiberin in Not

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Über das Vermögen der agri.capital Biogas GmbH, der agri.capital Biomethan GmbH, der AC Biogas Germany GmbH und der AC Biogas GmbH wurde am 10.09.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Alle Firmen gehören zur agri.capital Group S.A. aus Luxemburg, einem der größten Betreiber von Biogasanlagen in Europa. Dazu gehören verschiedene lokale Biogasanlagen an bis zu 100 Standorten in Deutschland und Österreich.

Wie sich den Jahresabschlüssen entnehmen lässt, waren eine Vielzahl der lokalen Biogasgesellschaften defizitär. Die schlechten Jahresergebnisse sowie die Kosten der Finanzierung sind vermutlich die Gründe der vorläufigen Insolvenzverfahren.

Auffällig ist, dass bei den Gesellschaften erst in jüngster Vergangenheit zahlreiche Änderungen in der Besetzung der Positionen der Geschäftsführer vorgenommen wurden. So sind nunmehr Geschäftsführer mit Sitz in Großbritannien verantwortlich.

Für viele Landwirte, die derzeit in der Ernteperiode stecken, stellt sich jetzt die Frage, was aus den oft langfristig geschlossenen Lieferverträgen wird und ob sie noch Geld für die von ihnen gelieferte Biomasse erhalten.

,,Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden“, mein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. André G. Morgenstern von der Kanzlei Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Entscheidend wird sein, wie sich in naher Zukunft die Insolvenzen auf das Bestehen der örtlichen Anlagen und der jeweiligen Vertragspartner der Landwirte auswirken“, so Dr. Morgenstern weiter.

Für die Landwirte können sich aus den Insolvenzen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ergeben, sind sie doch über Lieferverträge an die Biogasanlagen gebunden. Allein die Biogasanlage in Könnern bei Halle benötigt nach Angaben von agri.capital jährlich 140.000 Tonnen Biomasse.

Bei einem Ausfall des Vertragspartners läuft der Landwirt Gefahr, bei seinen Lieferungen finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Jedoch muss vor einer eigenmächtigen Einstellung der Belieferung der Anlagen gewarnt werden, da dadurch erhebliche Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anlagenbetreiber ausgelöst werden könnten. ,,Die Fragen der Lieferverpflichtung und der Gefahr des Zahlungsausfalls waren die dringendsten bei den von mir beratenen Landwirten“, berichtet Dr. Morgenstern.

Betroffene Landwirte sollten im Interesse eigener Rechtssicherheit die bestehenden Verträge und rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen und der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agri Capital Biogas “ beitreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des

Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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