Rückkaufswert aus Lebensversicherung verzwölffacht
LV-Doktor erklärt, wie Kunden ihre Nachzahlungen erhöhen können
Ein Kunde, der nach drei Jahren Beitragszahlung vorzeitig seine Lebensversicherung kündigen möchte, erhält von der Assekuranz ein Abrechnungsschreiben, welches einen Rückkaufswert in Höhe von 830 € ausweist. Obwohl dieser Wert nur einen Bruchteil der tatsächlich eingezahlten Prämien ausmacht – Zinsen werden sogar völlig außer Acht gelassen – behält die Versicherung von der ohnehin spärlichen Summe weitere 580 € Stornogebühren ein. Klingt abenteuerlich? Nicht für LV-Doktor. Das Verbraucherschutzprojekt, das sich für die Rechte all jener Kunden einsetzt, die vor Erreichen des Laufzeitendes ihre Lebensversicherung kündigen möchten, kennt solche Fälle zur Genüge.
Was die Rechtsexperten von LV-Doktor aber auch kennen, ist ein Geheimrezept, wie Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten, ihre Auszahlungen maßgeblich erhöhen.
Das müssen Kunden tun, um höchstmögliche Auszahlungen zu erhalten
Laut Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor, müssen Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchten, nur eines tun: Sich bei der Kündigung beziehungsweise Rückabwicklung der Police von LV-Doktor unterstützen lassen. Gefragt nach den Gründen für eine solche Entscheidung antwortet der LV-Doktor-Pressesprecher: „Unsere Netzwerkanwälte haben einerseits langjährige Erfahrung durch Tausende betreute Kundenfälle und andererseits genau jene höchstinstanzlichen Verpflichtungen erstritten, die Millionen von Lebensversicherungskunden nun zu enormen Nachzahlungen verhelfen. Wer könnte entsprechende Entscheidungen von BGH und EuGH effektiver bei der Rückforderung sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen einsetzen, als wir?“
12 Mal mehr Geld nebst Zinsen und Kosten für den Rechtsstreit erhalten
Und der Erfolg scheint dem Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor recht zu geben. So profitierte bereits eine Vielzahl an Kunden, die über LV-Doktor professionell ihre Lebensversicherung kündigen beziehungsweise rückabwickeln lassen haben von umfänglichen Rückerstattungen. Jüngst beispielsweise ein Kunde, der nach drei Jahren Beitragszahlung seine fondsgebundene Lebensversicherung bei einem namhaften deutschen Lebensversicherer kündigte und nach Abzug der Stornokosten lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von 250 € erhielt. Dank dem hartnäckigen Einsatz und des vehementen Druckes der LV-Doktor-Anwälte erkannte die Assekuranz jedoch schließlich die Kundenforderungen vor dem Amtsgericht Bonn an. Der Betroffene erhält nun rund 3.000 € Rückkaufswert zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und sämtliche Kosten für den gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreit. Dies entspricht einer Verzwölffachung des ursprünglich von der Assekuranz ermittelten Rückkaufswertes.
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