Schmerzensgeld erhöht wegen verzögerter Schadensregulierung

Was Kunden tun können, wenn die Versicherung nach einem Verkehrsunfall nicht zahlt

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Sommerzeit ist Urlaubszeit und gerade weil es mittlerweile wieder en Vogue ist, die wohlverdienten Ferien innerhalb deutscher Grenzen zu verbringen, steuert ein Großteil der Reiselustigen das Wunschziel mit dem eigenen PKW an. Ärgerlich, wenn man gerade auf dem Weg zum Feriendomizil in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. In vielen Fällen stellen sich dann neben der Frage, ob der Urlaub überhaupt fortgesetzt werden kann, vor allem die folgenden: Wer hat Schuld und wer kommt für den Schaden auf?

Zahlungsverweigerungen und -verschleppungen an der Tagesordnung

Je nachdem, ob der Verkehrsunfall selbst- oder fremdverschuldet oder von einer Teilschuld auszugehen ist, muss der Unfallgegner, man selbst oder entsprechende Versicherungen wie Haftpflicht-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung für entstandene Schäden aufkommen, wissen die Profis des Verbraucherhilfsprojektes meinUNFALLnotruf. Knifflig wird es für die Betroffenen von Verkehrsunfällen jedoch, wenn die zuständige Versicherung die Schadensregulierung verweigert oder nur zum Teil übernimmt. Und dass Leistungsverweigerungen oder ungerechtfertigte Kürzungen leider keine Seltenheit sind, erlebt das Team von meinUNFALLnotruf beinah täglich.

Haarsträubende Argumentation seitens der Versicherung, um Zahlungen zu umgehen

Um eine Leistung nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen, muss der Versicherungsnehmer grundsätzlich erst einmal die Höhe des Schadens nachweisen. Und obwohl der Beweispflicht in den meisten Fällen ordnungsgemäß und umfänglich nachgekommen wird, entstehen bereits hier Probleme mit der Versicherung. So hat das Projektteam von meinUNFALLnotruf bereits zahlreiche Unfallbetroffene unterstützt, denen die Assekuranzen aufgrund vermeintlich nachweisbarer Vorschäden die Leistungserbringung verweigerte. „Und das, obwohl es sich teilweise sogar um Neuwagen handelte“, so ein Sprecher von meinUNFALLnotruf. Die meist verwendeten Argumente der Assekuranzen, um nach einem Verkehrsunfall Zahlungen nicht oder nur teilweise leisten zu müssen, sind laut meinUNFALLnotruf Obliegenheitsverletzungen und nicht eingehaltene Fristen. Argumente, die theoretisch leicht zu entkräften sind, lässt man den immensen Zeit- und Nervenaufwand außer Acht, mit denen der Kunde durch zahllose Telefonate und Briefwechsel konfrontiert wird.

Gerichte ahnden Verschleppung bei Personenschäden

Und gerade auch dann, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden komme, erlebe man es leider viel zu oft, dass die Schadensregulierung unzulässig lange hinaus gezögert wird. „Das ist vor allem so verwunderlich, weil es bereits verschiedene Urteile gibt, mittels derer die Zahlungsverschleppung geahndet und das zu zahlende Schmerzensgeld sogar noch deutlich erhöht wurde“, führt der Sprecher von meinUNFALLnotruf weiter aus. Bezug nimmt er dabei zum Beispiel auf Urteile des Landgerichts Schwerin oder des Oberlandesgerichts Koblenz. Den Grund für dieses Verhalten sieht der Sprecher darin, dass die Versicherungen grundsätzlich erst einmal davon ausgehen, dass die Betroffenen die Kosten eines langwierigen Rechtsstreites scheuen und deshalb klein beigeben und sich mit den geringeren Leistungen zufrieden geben. Und genau deshalb habe man das Projekt meinUNFALLnotruf ins Leben gerufen.

meinUNFALLnotruf erstreitet erfolgreich Leistung, die Unfallgeschädigten zusteht

Gerade weil Unfallgeschädigte trotz zahlreicher Schreiben, Telefonate und Fristsetzungen bei Assekuranzen gegen Mauern rennen, sei es sinnvoll, sich von Anfang an an die Verkehrsrechtprofis von meinUNFALLnotruf zu wenden. Diese kümmern sich binnen 24 Stunden um die Belange der Geschädigten und leiten alle notwendigen Schritte ein. Ob bußgeld- oder strafrechtliche Belange, Leistungsforderung im Bereich Reparatur, Schmerzensgeld und Arbeitsausfall – die Experten von meinUNFALLnotruf wissen, was zu tun ist und wie sie den Strategien der Versicherungsgesellschaften entgegenwirken können. „So haben die Betroffenen keinerlei Aufwand, ersparen sich lästige Wege, viel Zeit und Nerven und bekommen obendrein, was ihnen tatsächlich zusteht“, führt der Projekt-Sprecher weiter aus und rät gleichsam, den kostenlosen Unfallbericht im Handschuhfach zu verstauen. Denn damit habe man im Notfall die Kontaktdaten schnell griffbereit, einen praktischen Vordruck, um den Unfallhergang festzuhalten und zudem hilfreiche Tipps für das korrekte Verhalten an der Unfallstelle.



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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