Assekuranzen wollen Lebensversicherungen nicht rückabwickeln
Was Kunden tun müssen, um alle Beiträge nebst Zinsen zurückzuerhalten
Trotz vorliegender Verpflichtung zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen kommt die Majorität der Versicherungsgesellschaften der Forderung nach der kompletten Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen ihrer (ehemaligen) Kunden nicht nach und wandelt das Gesuch in den meisten Fällen ungefragt einfach in eine Kündigung um. Ein Skandal, wie LV-Doktor findet.
Versicherer behaupten, nicht vom Urteil betroffen zu sein
„Das häufigste Argument, wenn nicht sogar DAS Argument, mit dem die Assekuranzen versuchen, die Rückabwicklungsbemühungen der Kunden im Keime zu ersticken, ist das der „Unbetroffenheit“. So behaupten die Versicherungshäuser schlichtweg, die vorliegende Verpflichtung würde das eigene Unternehmen nicht betreffen.“, so Jens Heidenreich, Pressesprecher des Verbraucherschutzprojektes LV-Doktor.
Was tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert?
Danach gefragt, was Betroffene tun können, wenn die Versicherung partout die Zahlung verweigert, bringt es Heidenreich auf einen Punkt: „Ausschließlich mit professioneller Unterstützung die vollständige Rückabwicklung fordern“. So kalkulieren die Gesellschaften, nach Erfahrung von LV-Doktor die Hemmschwelle eines langwierigen (Rechts)Streites ein. Ein Kunde, der großen Zeit- und Nervenaufwand sowie unnötige Kosten umgehen will, gibt sich mit dem Alternativangebot der Assekuranz – meist die Auszahlung des Mindestrückkaufswertes – zufrieden. „Ein großer Fehler“, wie der LV-Doktor-Medienprofi weiß, werden auf diese Weise Unmengen an Geldern unrechtmäßig von den Lebensversicherern einbehalten.
Deshalb sei es laut Heidenreich so wichtig, dass es ein Projekt wie LV-Doktor gibt, denn einerseits lässt sich das kompetente Anwaltsnetzwerk aufgrund jahrelanger Erfahrung und Tausender betreuter Kundenfälle nicht von den Versicherern an der Nase herumführen, andererseits müssen sich Kunden um nichts mehr kümmern. Das heißt: Kunden, die ihre Belange in die Hände von LV-Doktor geben, können sich sicher sein, dass sie tatsächlich das erhalten, was ihnen zusteht und müssen sich dabei nicht mit den Versicherern herumstreiten.
„Das spart Zeit und vor allem Nerven“, so LV-Doktor.
Kunden haben Anspruch auf Widerspruch und Herausgabe aller Gelder
Nach den höchstrichterlichen Entscheidungen von EuGH und BGH haben fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärte Kunden mit Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007, das Recht, ihre Policen vollständig rückabzuwickeln. Das heißt, sie haben Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher einbezahlter Prämien nebst Zinsen. Wann konkret ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Besitzer von Policen der genannten Zeitspanne sollten diese also jetzt vom Marktführer auf dem Gebiet der Rückabwicklung von Lebensversicherungen – LV-Doktor – prüfen lassen.
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