proConcept erreicht spektakuläre Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren für Lebensversicherungskunden

Verfahren von enormer Wichtigkeit für Millionen Versicherungskunden

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Der Fall Endress gegen die Allianz erhitzte bereits im vergangenen Jahr die Gemüter des Branchenprimus, der LV-Doktor-Anwälte und der deutschen Justiz.

Der ehemalige Lebensversicherungskunde Endress, der seinen 1998 geschlossenen Lebensversicherungsvertrag bei der Allianz widerrufen und alle einbezahlten Prämien nebst gezogenen Nutzungen von der Assekuranz zurückgefordert hatte, klagte sich mit dem Verbraucherschutzprojekt und Prozessbetreuer LV-Doktor 2013 erfolgreich bis vor den Europäischen Gerichtshof. Nun, wenige Monate nachdem der EuGH den Fall zur Klärung der nationalen Rechtsfolgen an den BGH zurück verwies, gelang den LV-Doktor-Anwälten ein spektakulärer Erfolg, von dem nicht nur der ehemalige Allianz-Kunde, sondern Millionen Versicherungsnehmer der Jahre 1994 bis 2007 profitieren.

Oberlandesgericht Stuttgart muss Verfahren wieder aufrollen

Am 7. Mai verkündete der Bundesgerichtshof, dass Lebensversicherungsverträge der genannten Zeitspanne unter bestimmten Umständen auch nach Jahren noch wirksam widerrufen werden können. Gleichsam nahmen die Karlsruher Richter das Oberlandesgericht Stuttgart in die Pflicht, das einst abgewiesene Verfahren Endress‘ wieder aufzunehmen. Im Zuge dessen müssen die zuständigen Richter nun klären, in welcher Höhe dem Kunden Zinsansprüche zustehen beziehungsweise dieser gegebenenfalls finanzielle Abstriche für den gewährten Risikoschutz hinnehmen muss, wie auch Stiftung Warentest aktuell berichtet.

Musterverfahren entscheidet über Millionen Verträge

Die von LV-Doktor im Rahmen der Prozessbetreuung von Walter Endress erzielten EuGH- und BGH-Urteile ebnen den Weg für Millionen Versicherungsnehmer, umfängliche Rückerstattungen geltend zu machen. Darüber hinaus beweist die erreichte Prozess-Wiederaufnahme, dass Kunden – richtig und professionell unterstützt durch die Rechtsexperten von LV-Doktor – auch trotz Misserfolgen in unteren Instanzen sehr gute Chancen auf die richterliche Anerkennung ihrer Forderungen haben.

Wer sich also bislang zu geringe Erfolgschancen ausgerechnet und deshalb weitere rechtliche Schritte unterlassen hat, sollte dieser Tage unbedingt Kontakt zum Prozessbetreuer LV-Doktor aufnehmen und sich über alle Möglichkeiten unverbindlich informieren lassen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG
General-Guisan-Strasse 6
6303 Zug
Telefon: +49 (345) 47224-3000
Telefax: +49 (345) 47224-133
http://www.proconcept.ag

Ansprechpartner:
Jens Heidenreich
Pressesprecher
+49 (345) 47224-2030

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.