Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird demnächst entscheiden, ob ein Steuerzahler Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen kann, wenn er den Raum nur zeitweise für betriebliche/berufliche Zwecke nutzt und wie sich der Abzugsbetrag dann ggf. berechnet.
Es geht um einen Steuerzahler, der ein Einfamilienhaus bewohnt und dort auch ein – mit einem Schreibtisch, Büroschränken, Regalen sowie einem Computer ausgestattetes – „häusliches Arbeitszimmer“ nutzt, um von dort aus zwei in seinem Eigentum stehende vermietete Mehrfamilienhäuser zu verwalten. Die Kosten für das Arbeitszimmer machte der Steuerzahler bei seinen Einkünften aus der Vermietung der Mehrfamilienhäuser geltend.
Das Finanzamt hatte den Werbungskostenabzug verneint, weil gemischte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der gesetzlichen Regelung nicht abgezogen werden dürften. Das Finanzgericht hat festgestellt, dass der Steuerzahler das Arbeitszimmer nachweislich zu 60 % zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt hatte. Deshalb könne er 60 % des von ihm geltend gemachten Aufwands als Werbungskosten geltend machen, weil der BFH im Jahr 2009 für Aufwendungen, die sowohl beruflich/betrieblich als auch privat veranlasste Teile enthalten, kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert hatte.
Der vorlegende Senat des BFH folgt dem. Er geht davon aus, dass Aufwendungen für abgeschlossene häusliche Arbeitszimmer, die (in zeitlicher Hinsicht) nur teilweise beruflich bzw. betrieblich genutzt werden, aufzuteilen sind.
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1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
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