Widerrufsfrist unwirksam – umfänglich stattgebendes Urteil dank EuGH-Entscheidung

Trotz ausstehendem BGH-Beschluss – umfangreiche Rückerstattungen aus LV

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

In einem spektakulären Verfahren gegen die Versicherungswirtschaft – im konkreten Fall vertreten durch die Allianz Lebensversicherungs AG – gelang dem Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor im vergangenen Jahr ein grandioser Erfolg. Nach 9 Jahren Prozessierens fällte der EuGH im Dezember 2013 sein endgültiges Urteil zur von LV-Doktor aufgeworfenen Rechtsfrage der Jahresfrist.

Dabei gaben die Richter aus Luxemburg der Argumentation von LV-Doktor vollkommen statt und entschieden, dass die Begrenzung des Widerrufsrechts auf ein Jahr gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Die Bitte der Allianz, das Urteil zur Vermeidung immenser wirtschaftlicher Schäden zu begrenzen, wiesen die Richter vehement zurück.

BGH muss jetzt entscheiden

Um das Urteil in nationales Recht zu überführen, hat der EuGH den Fall nun zurück an den Bundesgerichtshof verwiesen. Innerhalb der nächsten 6 Monate wird mit dessen Urteil gerechnet, über die Folgen – sowohl für Versicherungsnehmer als auch die Assekuranzen – aber schon jetzt heiß debattiert. So gehen Finanzexperten und Verbraucherschützer davon aus, dass den Assekuranzen eine wahre Widerrufswelle und damit einhergehend Nachzahlungsforderungen in Milliardenhöhe bevorstehen.

Vor allem im Hinblick darauf, dass trotz ausstehender BGH-Entscheidung schon jetzt die ersten deutschen Gerichte das Urteil umsetzen und betroffenen Kunden ihr Recht und Geld zusprechen.

Umfängliches Urteil in erster Instanz

So gelang es den LV-Doktor-Anwälten der proConcept AG jüngst in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Buxtehude, die Forderungen eines ehemaligen Kunden der Condor Lebensversicherungs AG umfänglich durchzusetzen. Die Richter des Amtsgerichtes teilten die Auffassung von LV-Doktor, dass dem Betroffenen statt des von der Assekuranz auf 3.200 € dotierten Rückkaufswertes die Rückerstattung sämtlicher geleisteter Prämien zuzüglich Verzinsung zustehen. Die LV-Doktor-Anwälte konnten so erfolgreich 5.600 € Beitragsrückzahlung und Zinsen in Höhe von 1.500 € für den Kunden geltend machen.

Hunderte positive Entscheidungen in den nächsten Wochen erwartet

Auch das LG Chemnitz und das OLG Stuttgart haben bereits in ihren Verfügungen in zwei von LV-Doktor betreuten Verfahren Rekurs auf das EuGH-Urteil zur Jahresfrist genommen und den entsprechenden Kunden die Auszahlung aller entrichteten Beiträge und entgangener Zinsen zugesprochen. Viele weitere Gerichte werden sich anschließen. Da wundert es wenig, dass sich bereits heute eine Tendenz abzeichnet, dass die Assekuranzen – nicht zuletzt aus Angst vor weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen zum Policenmodell – die Kundenforderungen einfach anerkennen. Wer einen Versicherungsvertrag aus dem dem Urteil zugrundeliegenden Zeitrahmen der Jahre 1994 bis 2007 besitzt, sollte seine Forderungen allerdings nicht allein geltend machen, sondern sich professionell unterstützen lassen.

Und wer käme dafür besser in Frage, als der Rückabwicklungsprofi LV-Doktor? Dank neun Jahren Kampf gegen die Versicherungsbranche und tausenden Verfahren kennen die professionellen Netzwerkanwälte der proConcept AG die Kniffe und Tricks der Lebensversicherer zur Genüge und wissen, wie sie gegen die Zahlungsverhinderungstaktiken am besten vorgehen. So können Kunden sicher gehen, tatsächlich die Gelder zu erhalten, auf die sie begründeten Anspruch haben und die sie mit eigener Kündigung oder Widerruf mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen würden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG
General-Guisan-Strasse 6
6303 Zug
Telefon: +49 (345) 47224-3000
Telefax: +49 (345) 47224-133
http://www.proconcept.ag

Ansprechpartner:
Jens Heidenreich
Pressesprecher
+49 (345) 47224-2030

Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.