Infinus: Qualifizierten Beratern bieten wir eine neue Heimat!
Auch wenn speziell die Berater im Haftungsdach der Infinus den Kundenansprüchen relativ beruhigt entgegen sehen können, stellt sich doch vielen die Frage: Kann ich unter dem Haftungsdach meine Arbeit weiter fortsetzen? Akzeptieren mich meine Kunden noch als offizieller Infinus-Berater? Was wird mit meinen Provisionen, falls das Infinus-Haftungsdach doch noch Insolvenz anmelden muss?
Aus diesem Grunde haben wir in den letzten Wochen unser Veranstaltungsangebot um die Antworten zu diesen Themen erweitert. Wir haben versucht, den betroffenen Beratern Tipps und Hinweise zu geben, die positiv aufgenommen wurden und sie in die Lage versetzten, selbst eine Entscheidung treffen zu können.
Wir wissen um die Sorgen und Nöte dieser Berater und stehen ihnen gern als neuer Partner zur Verfügung, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen sind: Wir haben keine eigenen Produkte; wir machen keine Umsatzvorgaben und wir geben den Bestand bei einem Haftungsdachwechsel wieder frei. Das sind die drei wichtigsten Punkte, die wir unter freier und unabhängiger Beratung verstehen, damit der Kollege wirklich im Sinne des Kunden anlage- und anlegergerecht beraten kann.
Auch 2014 werden wir wieder Onlinepräsentationen rund um das Thema Regulierung anbieten. Wer gern an unseren Präsentationen teilnehmen möchte, kann uns über office@fg-investment.com informieren oder Sie besuchen unsere Homepage www.fg-investment.com und melden sich darüber an.
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