uniVersa leistet auch bei grober Fahrlässigkeit
Pressemeldung der Firma uniVersa Versicherungen
Die meisten Brandschäden ereignen sich im Jahresverlauf in der Weihnachtszeit. Im Vergleich zu anderen Monaten werden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) im Dezember rund 40 Prozent mehr Schäden gemeldet. Häufige Schadenursachen sind unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen oder Herdplatten, erklärt die uniVersa Allgemeine Versicherung. Beides gilt als grob fahrlässig und berechtigt den Versicherer im Schadenfall die Leistung anteilig zu kürzen. Über den Verschuldensgrad urteilen häufig erst Gerichte. Wer im Ernstfall auf der sicheren Seite sein möchte, sollte bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass Schäden wegen grober Fahrlässigkeit mitversichert sind. Das spart Zeit und Ärger und sichert eine zügige Schadenregulierung. Bei der uniVersa sind in beiden Produkten in der Exklusivdeckung Schäden wegen grober Fahrlässigkeit mitversichert.
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Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 6.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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