Richtig versichert gegen Gewitterschäden

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nach einem Gewitter stellt sich immer die bange Frage, wer für die Folgen aufkommt. ARAG Experten raten Hauseigentümern und Mietern, ihre Versicherungspolicen zu überprüfen und den Schutz gegebenenfalls sinnvoll zu erweitern.

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Für Sturmschäden, wenn Dachziegel vom Dach fegen, Äste abknicken oder andere Gegenstände durch die Luft wirbeln, haftet laut ARAG Experten die Wohngebäudeversicherung – aber erst ab Windstärke 8, bzw. einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern. Bestehen Zweifel an der Windstärke, kann man sich beim Wetteramt den nötigen Nachweis holen. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden unmittelbar am Haus aufkommt – wie etwa ein abgedecktes Dach oder durch Hagel zerstörte Fensterscheiben – greift die Hausratversicherung bei Schäden an Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen. Durch Blitze kommt es häufig zu so genannten Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die Computer, Fernseher oder andere Geräte funktionsuntüchtig machen. Diese Schäden sind nicht durch jede Hausratversicherung abgesichert. Das sollte unbedingt rechtzeitig geprüft werden.

Wichtig: Elementarschäden-Versicherung

Wie immer gibt es auch Ausnahmen: Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter vollläuft, hat schlechte Karten, denn hierbei tritt keine der beiden Versicherungen ein. Doch Schutz gibt es trotzdem: Die Elementarschäden-Versicherung sichert auch Schäden, die über Sturm, Regen und Hagel hinausgehen, ab.

Auto-Teilkasko

Für zerstörte Autos haftet grundsätzlich die Teilkasko des Fahrzeughalters. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht der Neuwert, sondern lediglich der Wiederbeschaffungswert des Autos versichert ist.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.