uniVersa bietet neue Beitragsentlastung für PKV-Versicherte
Flexibel Steuervorteile nutzen und Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen
Die uniVersa Krankenversicherung a.G. bietet ihren privat Krankenvollversicherten und Beihilfeberechtigten mit BE|flex eine zusätzliche, garantierte Beitragsentlastung im Alter an. Die Beiträge hierfür können durch das Bürgerentlastungsgesetz steuerlich geltend gemacht werden. In vielen Fällen reduziert sich damit der finanzielle Aufwand. Zudem sind die Beiträge arbeitgeberzuschussfähig. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, können hierüber noch bis zur Hälfte sparen. Herzstück der neuen Beitragsentlastungskomponente ist die Flexibilität. PKV-Versicherte können ihre spätere Beitragsentlastung frei wählen. Auf Wunsch lässt sich damit der Beitrag für die Krankenversicherung später sogar auf Null reduzieren. Auch der Starttermin für die Beitragsentlastung ist zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr frei bestimmbar. Der Beitragsaufwand in der Sparphase kann zudem jederzeit flexibel, beispielsweise an geänderte Lebensphasen sowie an die persönliche Einkommens- und Steuersituation, angepasst werden. Regelmäßige dynamische Erhöhungen – auch nach dem Starttermin im Alter – sorgen für einen Werterhalt der Beitragsentlastung. Rund um BE|flex bietet die uniVersa für Versicherte und Vermittler zahlreiche Hilfen an. Nützliche Infos, ein Produktvideo sowie einen Entlastungsrechner gibt es im Internet unter www.meine-beitragsentlastung.de. Mit nur wenigen Eingaben kann damit die individuelle Steuerersparnis berechnet und geprüft werden, ob noch ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss möglich ist.
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