Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Ab 1.1.2009 änderte sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften – also von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen – grundlegend. Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden seitdem nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sondern mit einem pauschal für alle geltenden Steuersatz von 25 %. Der Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist ab 2009 grundsätzlich ausgeschlossen. Von den Erträgen kann nur der Sparer-Freibetrag von 801 € (bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung) abgezogen werden.
In bestimmten Fällen hat der Anleger die Möglichkeit, seine Kapitalerträge nicht mit dem Abgeltungssteuersatz, sondern mit seinem individuellen Einkommensteuersatz besteuern zu lassen (Option zur Regelbesteuerung). Ein solcher Antrag ist u. a. möglich für Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Anleger im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Optionsbesteuerung nachträgliche Schuldzinsen auf Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung auch in Veranlagungszeiträumen nach dem 31.12.2008 als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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