Signal der Anerkennung

Hessische Krankenhausgesellschaft begrüßt Neuordnung der Krankenhaus- Investitionsförderung durch die Hessische Landesregierung

Pressemeldung der Firma Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Die soeben vom Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossene Gesetzesinitiative zur Neuordnung der Krankenhausinvestitionsförderung in Hessen wird von der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) ausdrücklich begrüßt. Die Neuordnung sieht vor, dass die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen, zu der die Länder aufgrund des Krankenhausfinanzierungsgesetzes verpflichtet sind, ab dem Jahr 2016 in vollem Umfang in Form von fallzahlbezogenen Pauschalen erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass jedes Krankenhaus in Hessen in Zukunft für jeden innerhalb eines Jahres behandelten Patienten einen festgelegten Betrag X als Fördermittel für die Finanzierung von Investitionen, z. B. für Ersatz- und Neubaumaßnahmen oder für die Beschaffung von medizinischen Geräten, erhält.

Derzeit noch begründet sich die Investitionsfinanzierung durch das Land überwiegend auf dem Prinzip der Einzelförderung. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser für von ihnen geplante Investitionen konkrete Förderungsanträge stellen müssen, die seitens des Hessischen Sozialministeriums geprüft und auf der Grundlage von jährlichen Bauprogrammen nach Priorität bewilligt oder aber abgelehnt werden. „Wir begrüßen die Ablösung dieser Form der Förderung ausdrücklich, weil das künftige Pauschalsystem den Krankenhäusern erheblich mehr Flexibilität bei ihren Investitionsentscheidungen verschafft. Dies sowohl im Hinblick auf den Zeitpunkt als auch den Gegenstand und den Standort einer investiven Maßnahme. Die Häuser sind somit künftig nicht mehr bzw. nur noch bedingt von behördlichen Einzelentscheidungen abhängig – und dies bedeutet vor allem auch weniger Bürokratie“, erklärte hierzu der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Dieter Bartsch.

Die Umstellung auf das neue System wird durch Übergangsregelungen erleichtert. Besonders hervorzuheben ist, dass die Hessische Landesregierung im Jahr 2015 ein zusätzliches Sonderprogramm in Höhe von 120 Mio. Euro auflegen will, das die bis 2016 noch zu fahrenden regulären Bauprogramme ergänzen soll. Damit stünde in den Jahren vor der Pauschalierung noch ein Bewilligungsvolumen für die Einzelförderung von ca. 360 Mio. Euro zur Verfügung. „Ich verstehe dies als Anerkennung der Leistungen und der Bedeutung der Krankenhäuser in unserem Bundesland. Die Hessische Landesregierung zeigt damit, dass sie einer guten und modernen Krankenhausversorgung für die Patienten und Bürger Hessen hohe Priorität einräumt“, so HKG-Präsident Dieter Bartsch.

Dennoch und trotz der im Bundesvergleich auch bisher schon überdurchschnittlichen Investitionsförderung der Krankenhäuser durch das Land dürfe nicht übersehen werden, dass auch in Hessen ein Investitionsstau in den Kliniken entstanden sei. Laut Bartsch komme es deshalb vor allem darauf an, dass eine ausreichende und faire Krankenhaus-Investitionsfinanzierung seitens des Landes Hessen auch über das Jahr 2016 hinausgehend dauerhaft sichergestellt wird.



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