Liquid Commodity Swaps: Rückabwicklung wegen Interessenkonflikt der Deutschen Bank

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Der Liquid Commodity Swap ist einer der neuen Swap-Arten aus der Produktpalette der Deutschen Bank. Wie der FIRST, der Balanced Currency Harvest oder der Long-Short-Momentum ist auch der Liquid Commodity ein Swap mit Koppelung an einen proprietären Index der Deutschen Bank. Das bedeutet, dass dieser Index von der Bank selbst kreiert wurde. Im konkreten Fall ist es der Liquid Commodity Index (LCI), ein Rohstoff-Index (Rohöl, Heizöl, Aluminium, Gold, Weizen und Mais).

In der Variante „Mean Reversion Plus” verfolgt der Index die Strategie, relativ günstige Rohstoffe zu kaufen und relativ teure Rohstoffe zu verkaufen. Dies in der Hoffnung, dass die Preise langfristig zu ihrem Durchschnittspreis zurückkehren. Die Strategie läuft dabei rein fiktiv ab. Tatsächlich werden keine Rohstoffe gehandelt. Der „Plus Mechanismus“ soll die Strategie – nach Aussage der Bank – gegen fallende Rohstoffpreise „immunisieren“. Er soll bestimmen, ob die Strategie in die Rohstoffe, oder alternativ in eine Liquiditätsposition investieren soll.

Die Strategie des Liquid Commoditiy Index ist extrem komplex und, wenn überhaupt, nur für professionelle Anleger geeignet. Trotzdem wurde auch dieser Swap massiv an Privatkunden vertrieben. Dabei wurde oftmals bewusst der Eindruck erweckt, die Strategie werde von einem Expertenteam der Bank stets überwacht. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: die Strategie läuft rein mechanisch ab und folgt schlicht technischen Signalen.

Außerdem hat die Deutsche Bank als Herausgeber des Index die Möglichkeit, Modifikationen an den Bedingungen des Index vorzunehmen, die sie als „notwendig oder wünschenswert“ betrachtet. Damit ist die Entwicklung des Index, auf dessen Grundlage sich der Erfolg oder Misserfolg für den Kunden berechnet, in die Hand des Vertragspartners gelegt. Es besteht daher ein schwerwiegender Interessenskonflikt zwischen den Interessen der Bank und denen des Kunden.

Der BGH hat mit Urteil vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) festgestellt, dass ein schwerwiegender Interessenskonflikt bei der Anlageberatung offenzulegen ist. Durch einen Interessenkonflikt ist die Integrität der Beratungsleistung der Bank in Frage gestellt.

Rechtsanwalt Franz-Josef Lederer: „Wir haben wegen des Interessenkonflikts mehrere Liquid Commoditiy Swaps bei Gericht anhängig, auch vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Wir gehen davon aus, dass auch diese, wie schon die Harvest und LSM Swaps, wegen der erheblichen Interessenskonflikte der Bank rückabgewickelt werden“.

Weitere Informationen unter:

Rössner Rechtsanwälte

Redwitzstr. 4

81925 München

Tel. (089) 99 89 22-0

Fax (089) 99 89 22-33

www.roessner.de

info@roessner.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Liane Allmann
Informations- und Qualitätsmanagement
+49 (89) 998922-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.