Auszahlung der Beitragsprämie für 2012
Mitglieder der BKK WF erhalten in diesen Tagen eine Rückzahlung von zu 72 Euro
Die Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung haben Ende 2012 einen neuen Rekordstand erreicht. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die BKK Wirtschaft & Finanzen (BKK WF) positiv aus. Sie verfügt nicht nur seit Jahren über die gesetzlich höchstmöglichen Rücklagen und Betriebsmittelreserven. Nun steht auch fest, dass mehr als 16.000 im Jahr 2012 beitragspflichtige Mitglieder Anspruch auf die bereits Ende 2011 vom Verwaltungsrat beschlossene einkommensunabhängige Prämie von bis zu 72 Euro haben. Insgesamt fließen auf diesem Weg Beitragsgelder in Höhe von einer Million Euro wieder an die Mitglieder zurück. „Möglich ist dies durch die strukturellen Vorteile einer mittelständischen Krankenkasse mit ausgewogener Risikostruktur, schlanker Verwaltung und kurzen Entscheidungswegen“, so Vorstand Björn Hansen.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt dabei in diesen Tagen ebenso wie im Vorjahr per Überweisung. „Dies ist am kostengünstigsten, da im alternativen Scheckverfahren zusätzliche Bankgebühren entstehen können“, erläutert Hansen. Mitglieder, die ihre Bankverbindung noch nicht mitgeteilt haben, können dies selbstverständlich unter Beachtung einer Verjährungsfrist von vier Jahren formlos nachholen.
Mehr als der übliche Standard: Prämienzahlung & vielfältige Zusatzleistungen
Auch für 2013 wird die BKK WF bis zu 72 Euro auszahlen und damit im dritten Jahr nacheinander eine Beitragsprämie ausschütten. Rechnet man die Prämien von 2011 bis 2013 zusammen, profitieren Mitglieder der BKK WF damit von mehr als 200 Euro an Rückzahlungen.
Die Attraktivität der BKK WF ist aber nicht einzig und allein an der Auszahlung der Prämie ausgerichtet. Hansen: „Gemeinsam mit vielfältigen zusätzlichen Leistungen bieten wir ein attraktives Gesamtprodukt.“ So übernimmt die BKK beispielsweise Kosten vieler alternativer Heilmethoden. Auch eine Beteiligung an naturheilkundlichen Arzneimitteln ist möglich. Im BKK Bonusprogramm werden zudem gesetzliche Zuzahlungen erstattet und neben Geldprämien auch Zuschüsse zu privat finanzierten Gesundheitsmaßnahmen ausgezahlt. Die Übernahme der Kosten für viele zusätzliche Impfungen – auch bei Reisen ins Ausland – ist darüber hinaus seit Jahren ebenso selbstverständlich wie zeitlich nicht vorab begrenzte zusätzliche Leistungen bei Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege.
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