Auf Neupreisentschädigung achten
Drei Millionen neue Pkws in 2012 zugelassen
Insgesamt 3,08 Millionen neue Pkws sind nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes im vergangenen Jahr neu zugelassen worden. Neben dem Preis sollte man bei der Wahl der Kfz-Versicherung auch auf die Sonderleistungen und Extras achten, erklären die uniVersa Versicherungen aus Nürnberg. Für Neuwagen ist zum Beispiel wichtig, wie lange der Versicherer in der Kaskoversicherung bei einem Totalschaden den vollen Neuwert erstattet. Gute Anbieter zahlen die Neupreisentschädigung bis zu 18 Monate. Damit sind Kunden auf der sicheren Seite. Denn gerade in den ersten Monaten ist der Wertverlust bei Kraftfahrzeugen sehr hoch. Wird nur der übliche Zeitwert nach einem Totalschaden bezahlt, reicht die Entschädigung sonst nicht aus, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Zudem sollten in der Kaskoversicherung auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit mitversichert sein. Dort kann es sonst, beispielsweise beim Überfahren einer roten Ampel oder beim Bücken nach einem heruntergefallenen Gegenstand während der Fahrt, zu Kürzungen im Schadensfall und Streitigkeiten vor Gericht kommen. Bei Leasingfahrzeugen empfiehlt es sich zudem für die Leasingdauer eine sogenannte „GAP-Deckung“ einzuschließen. Dann wird bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges auch die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag gemäß Leasingvertrag übernommen.
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