„Eine Frage der Ehre“

NÜRNBERGER informiert zum Versicherungsschutz im Ehrenamt

Pressemeldung der Firma Nürnberger Versicherungsgruppe

Wie jedes Jahr findet am 5. Dezember der Internationale Tag des Ehrenamtes statt. Über 23 Millionen Bundesbürger engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Die Bereitschaft nimmt weiterhin zu. Oft herrscht jedoch Unsicherheit, ob bzw. wie man während der unbezahlten Tätigkeit versichert ist, wenn man einem Dritten schadet oder sich selbst verletzt. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe bietet umfassenden Versicherungsschutz rund um das Ehrenamt – für Privatpersonen wie auch für Vereine und deren Vorstände.

Für den Fall eines Haftpflichtschadens oder Unfalls haben einige Bundesländer Sammelversicherungen für freiwillig Engagierte abgeschlossen. Außerdem gehören manche Vereine einem Landesverband an, der sie über eine Gruppenversicherung absichert. Doch diese Versicherungspakete reichen meist nicht aus. Häufig gelten niedrigere Deckungssummen und reine Basisleistungen. Vielfach besteht auch eine Selbstbeteiligung. Deshalb sollte sich jeder, der ehrenamtlich tätig ist, unbedingt selbst absichern.

Klassische Ehrenämter in der Kommune, der Kirche oder der Wohlfahrtspflege fallen zwar prinzipiell unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch es gibt auch viele Ausnahmen, zum Beispiel bei Wegeunfällen. Für umfassenden finanziellen Schutz bei einem Unfall ist eine private Absicherung daher unerlässlich. Nur dann ist man weltweit und rund um die Uhr geschützt. Dabei kann jeder selbst über Art und Höhe der Leistungen entscheiden.

Schadenersatzansprüche Dritter können schnell zum finanziellen Ruin führen, falls die Vereins-Haftpflichtversicherung nicht greift. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar. Sie klärt zunächst die Schuldfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt bei berechtigten Ansprüchen.

Vereine sollten ihren Versicherungsschutz um eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzen – für den Fall, dass sie bei Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Wichtig zu wissen ist, dass Vorstände auch persönlich haften, wenn Sie eine Fehlentscheidung treffen. Hier hilft eine sogenannte D&O-Versicherung, um das Privatvermögen zu schützen.



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