Organisierter (erfolgreicher) Widerstand der Versicherungskunden
Bislang ist die Frage, ob Lebensversicherungen aufgrund unwirksamer Versicherungsbedingungen rückabwicklungsfähig sind, noch nicht geklärt. Dabei werden rund 80 Prozent aller Lebensversicherungsverträge vorzeitig beendet, wobei dem Versicherungsnehmer in den meisten Fällen hohe finanzielle Verluste entstehen – Einbußen, mit denen der Verbraucher nicht rechnet. Nach Auffassung der proConcept AG sind die Rückkaufswerte, die die Versicherungskonzerne den Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung auszahlen, oftmals falsch berechnet – und die zugrunde liegenden Verträge in sehr vielen Fällen rückabwicklungsfähig. Aus diesem Grund betreut die proConcept AG im Rahmen des Projektes LV-Doktor aktuell rund 1.000 Klagen gegen diverse Versicherungsgesellschaften. Durch eine vorgelagerte professionelle Kündigung der Policen erzielt das Unternehmen für seine Kunden Rückkaufswerte, die bis zu 20 Prozent über denen bei einer eigenständigen Kündigung liegen. Darüber hinaus erreicht das angebundene bundesweite Anwaltsnetzwerk immer öfter Zahlungen der Versicherungen, die weit über den Rückkaufswert hinaus gehen. In den letzten Wochen konnten so für LV-Doktor-Kunden beispielsweise folgende Erfolge erlangt werden:
Landgericht München: alle eingezahlten Beiträge nebst 7% Zinsen – 40.000 Euro durch Anerkenntnis der Ergo
Landgericht Hamburg: alle eingezahlten Beiträge nebst 7% Zinsen – 18.000 Euro durch Anerkenntnis des Deutschen Ring
Oberlandesgericht Dresden: 5.000 Euro durch Vergleich mit Clerical Medical
Erfolge gegen Versicherungen nehmen zu
Erst im März 2012 fuhr die proConcept AG einen großartigen Erfolg gegen den Branchenprimus Allianz ein: Der Bundesgerichtshof (BGH) legte ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Hierbei geht es um die Frage, ob ein Widerruf des Versicherungsvertrages auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist. Verhindert die Versicherung das Urteil nicht kurz vor der Entscheidung, ist endlich ein Grundsatzurteil in Aussicht. Noch bedeutender für die immer öfter erfolgreiche Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge sind jedoch die erreichten erstinstanzlichen Urteile zur Frage der Europarechtswidrigkeit des Policenmodells. Schließlich hat die Europäische Kommission bereits vor vielen Jahren diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik geführt, was damit beendet wurde, dass das Policenmodell abgeschafft und ein neues Gesetz erlassen wurde. Nun folgt die Rechtsprechung endlich diesen Vorgaben. Bereits drei Gerichte sprachen vollständig stattgebende Urteile aus und gaben damit den LV-Doktor-Kunden recht. Die Grundlage für die immer größeren Erfolge ist das bundesweit agierende und spezialisierte Anwaltsnetzwerk, das derzeit aus 42 Kanzleien besteht und federführend auf dem Gebiet des Lebensversicherungsrechts ist und bereits heute Rechtsgeschichte geschrieben hat. Niemals vorher gab es einen derart organisierten Widerstand gegen die Machenschaften deutscher Konzerne.
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