Wie gehts ab Januar 2013 weiter?

Finanzanlagenvermittlungsverordnung 2013

Pressemeldung der Firma FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft

WIE KÖNNEN SIE AB JANUAR 2013 FINANZANLAGEN VERMITTELN?

Mit der ab Januar 2013 geltenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wird der § 34 f GewO eingeführt. Diese Verordnung für Vermittler von Finanzanlagen regelt die Erfordernisse des Berufszugangs und der Berufsausbildung. Neben dem § 34 d und § 34 c ist nun der § 34 f die dritte Lizenz für den freien Vermittler.

Die vom Gesetzgeber beschlossenen Regelungen beinhalten insbesondere die Anforderungen für den Sachkundenachweis, Berufshaftpflichtversicherung, öffentliches Register, Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber den Anlegern und jede Menge an Anzeige-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten.

Unabhängig von dem dafür notwendigen Zeit- und Geldaufwand stellt sich die Frage, welche Risiken ist der Vermittler ausgesetzt, wenn er eine Lizenz verliert? Der Verlust einer Erlaubnis kann den Verlust aller Erlaubnisse nach sich ziehen.

Das Berufsrecht wird, wenn einzelne Voraussetzungen zur Berufsausübung entfallen, automatisch zum Berufsverbot!

Beispielsweise können Verstöße gegen Anzeige-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-und Prüfungspflichten schon zum Entzug einer Lizenz und damit zum Entzug aller Lizenzen führen. Ebenso können Führerscheinentzug, Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit oder eines guten finanziellen Leumunds zum Verlust der Lizenzen führen.

Am 8.11.2012 findet in Heilbronn eine Schulungsveranstaltung über die Finanzanlagenvermittlung und Haftungsdach statt. Hier erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Sie ab 01. Januar 2013 gelten.

Bitte melden Sie sich bei Frau Michaela Bruns, Tel. Nr. 07131 6243707 oder bruns@fg-investment.com an.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft
Bahnhofstraße 20
74072 Heilbronn
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Telefax: +49 (7131) 6243-643
http://www.fg-finanz-service.de

Ansprechpartner:
Günther Christmann
Vertriebsdirektor
+49 (7134) 911854

Die FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft ist seit 1981 als mittelständisches Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Heilbronn tätig. Selbstständige Finanzkaufleute (nach § 84, 92 ff HGB mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Versicherungsmakler nach § 93 HGB) beraten ihre Kunden bundesweit in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft neutral und unabhängig. Seit 1981 wurden über 1,2 Mio. Finanzgeschäfte vermittelt.


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