Studenten unterschätzen Berufsunfähigkeitsrisiko

Versicherungsschutz für Studenten

Pressemeldung der Firma SV SparkassenVersicherung Holding AG

In Blogs, Foren und Social Media Netzwerke tauschen Studierenden kurz vor Semesterbeginn Fragen und Tipps zu allen möglichen Themen aus. Auch über Sinn und Unsinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird häufig diskutiert. Doch nicht immer sind die Hinweise korrekt. Die SV SparkassenVersicherung (SV) klärt auf, welche Behauptungen richtig oder falsch sind.

Behauptung 1: Ich arbeite später im Büro, da brauche ich keine BU. Falsch – Die Statistik zeigt: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Dabei sind vor allem psychische Erkrankungen, Rückenleiden oder Krebserkrankungen Auslöser einer Berufsunfähigkeit. „Diese unterscheiden nicht zwischen Bürojob oder körperlicher Arbeit“ sagt Sibylle Gallo, BU-Expertin der SV.

Behauptung 2: Mit einer Unfallversicherung bin ich schon ausreichend abgesichert. Falsch – In gerade einmal neun Prozent der Fälle ist ein Unfall die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Somit sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, wie zum Beispiel Krankheiten, über eine Unfallversicherung nicht abgedeckt.

Behauptung 3: Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente springt im Ernstfall für mich ein. Falsch – Seit 2001 gibt es nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Und selbst die zahlt der Staat in vollem Umfang nur dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist mindestens drei Stunden zu arbeiten, ganz gleich in welchem Beruf. Moderne BU-Policen, die Kunden privat abschließen können, verzichten auf diese so genannte „abstrakte Verweisung“. Sibylle Gallo erläutert: „Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, erhält er die vereinbarte Rente, auch wenn er theoretisch eine andere Erwerbstätigkeit aufnehmen könnte.“

Behauptung 4: Die BU-Rente wird mit den staatlichen Leistungen verrechnet. Falsch – Wenn Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen, werden diese losgelöst von der privaten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. „Im Ernstfall kann es also Geld aus zwei Quellen geben“, weiß Versicherungsexpertin Gallo.

Behauptung 5: Eine BU kann ich auch noch abschließen, wenn ich mit meinem Studium fertig bin. Richtig – Aber mit jedem Jahr erhöht sich das Risiko, dass bereits Vorerkrankungen aufgetreten sind. Diese können die Prämie erhöhen und dazu führen, dass bestimmte Risiken nicht mit versichert werden. Im schlimmsten Fall erhält man gar keine Versicherung mehr. Je früher also die Entscheidung für eine BU fällt, desto geringer sind die Beiträge. Ändern sich die Lebensumstände, kann die Höhe der BU-Rente angepasst werden, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Behauptung 6: Als Student kann ich mir keine BU leisten. Falsch – Es gibt günstige Policen für junge Leute. Die SV bietet beispielsweise mit ihrer Start-Easy-BU ein Produkt mit niedrigem Einstiegsbeitrag. So können Studierende ihre Arbeitskraft von Beginn an absichern und die Höhe der BU-Rente jederzeit an neue Lebenssituationen, beispielsweise nach einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder einem Karrieresprung, anpassen.



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