Sportversicherung – reicht das?

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Für den normalen Vereinsbetrieb ist die Sportversicherung eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Mitglied. Allerdings sollte man bedenken, dass die Sportversicherung nur den pauschalen Versicherungsbedarf abdecken kann. Den Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören Vereinsgebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im größeren Umhang vorhanden ist) sowie Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (beispielsweise eine GmbH für die Vermarktung des Vereins).

Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf, weil die Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung entsprechen, muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Allerdings sollte man laut Auskunft der ARAG Experten beachten, dass dieser Individualbedarf ja nicht nur für die Betätigung im Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.