Sind „§ 6b EstG – Fonds“ ein Auslaufmodell ?
Seit Jahren sind die Angebote werthaltiger 6b-Ausgleichsfonds stark rückläufig. Die zukünftige Verfügbarkeit ist ungewiss. Obwohl die Steuerregel nicht mit dem EU-Recht kompatibel ist, ist sie noch anwendbar. Einige Emissionshäuser legen trotzdem keine „6b-Fonds“ mehr auf. Insbesondere Landwirte können die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen mit einer Investition in besondere Immobilienfonds abwenden. Noch sind Anteile eines attraktiven „6b-Fonds“ mit einem Hebel > 200 % verfügbar. Es handelt sich um Gewerbeimmobilien mit langfristigen Mietverträgen. Die Mindestbeteiligung beträgt 200.000 €.
Als Sachverständiger für Energie- und Immobilienanlagen hat Dipl.-Ing. Wilfried Beneke das Objekt begutachtet und empfiehlt es unter bestimmten Voraussetzungen.
In keinem Fall sollte die Investitionsentscheidung ohne Steuerberater getroffen werden.
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