Kreditkartenmissbrauch / unautorisierte Zahlungsabbuchungen
CLLB Rechtsanwälte setzen Ansprüche außergerichtlich durch
CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über den stetig zunehmenden Missbrauch von Kreditkartendaten und unautorisierten Zahlungsabbuchungen. Grundsätzlich haben Banken für unautorisierte Zahlungsabbuchungen gem. § 675 u S. 2 BGB zu haften. Eine Autorisierung ist gesetzlich definiert als die Zustimmung oder Genehmigung zur Zahlungstransaktion durch den Kunden. Digital geschieht dies durch die Eingabe der Kreditkartendaten und Prüfziffern. Im Regelfall verlangen Banken eine zusätzliche Autorisierung via Smartphone. Analog können Kunden durch die Eingabe einer PIN am Automaten die Gelder abheben.
Ein von der Kanzlei CLLB vertretener Mandant wurde jüngst Opfer von Kriminellen welche von seinem Kreditkartenkonto unautorisierten Zahlungsabbuchungen in Höhe von über € 6.000,00 vornahmen. Da die Zahlungsanweisungen nicht von dem Mandanten autorisiert worden sind, forderten CLLB Rechtsanwälte die Rückerstattung der Beträge, mit Erfolg.
Die Bank erstattete den Schaden vollumfänglich. Dieser Fall zeigt beispielhaft, dass Verbraucher sich im Falle von unautorisierten Zahlungsabbuchungen nicht von einem ablehnenden Schreiben eines Kreditinstituts beeindrucken lassen sollten.
Da unserem Mandanten im Rahmen der unautorisierten Zahlungsabbuchungen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden konnte und der Mandant die Zahlungen nicht autorisierte, hatte die Bank die Beträge zurückzuerstatten, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB.
CLLB Rechtsanwälte raten daher betroffenen Verbrauchern, ihre Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
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