Kreditkartenmissbrauch / unautorisierte Zahlungsabbuchungen

CLLB Rechtsanwälte setzen Ansprüche außergerichtlich durch

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB


CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits über den stetig zunehmenden Missbrauch von Kreditkartendaten und unautorisierten Zahlungsabbuchungen. Grundsätzlich haben Banken für unautorisierte Zahlungsabbuchungen gem. § 675 u S. 2 BGB zu haften. Eine Autorisierung ist gesetzlich definiert als die Zustimmung oder Genehmigung zur Zahlungstransaktion durch den Kunden. Digital geschieht dies durch die Eingabe der Kreditkartendaten und Prüfziffern. Im Regelfall verlangen Banken eine zusätzliche Autorisierung via Smartphone. Analog können Kunden durch die Eingabe einer PIN am Automaten die Gelder abheben.

Ein von der Kanzlei CLLB vertretener Mandant wurde jüngst Opfer von Kriminellen welche von seinem Kreditkartenkonto unautorisierten Zahlungsabbuchungen in Höhe von über € 6.000,00 vornahmen. Da die Zahlungsanweisungen nicht von dem Mandanten autorisiert worden sind, forderten CLLB Rechtsanwälte die Rückerstattung der Beträge, mit Erfolg.

Die Bank erstattete den Schaden vollumfänglich. Dieser Fall zeigt beispielhaft, dass Verbraucher sich im Falle von unautorisierten Zahlungsabbuchungen nicht von einem ablehnenden Schreiben eines Kreditinstituts beeindrucken lassen sollten.

Da unserem Mandanten im Rahmen der unautorisierten Zahlungsabbuchungen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden konnte und der Mandant die Zahlungen nicht autorisierte, hatte die Bank die Beträge zurückzuerstatten, so Rechtsanwalt  Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB.

CLLB Rechtsanwälte raten daher betroffenen Verbrauchern, ihre Ansprüche durch eine entsprechend spezialisierte Kanzlei ihrer Wahl prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf dem Schaden sitzen zu bleiben.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
+49 (30) 28878960



Dateianlagen:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.