Keine Gebühren bei Umwandlung in Pfändungsschutzkonto
Eine Bank erfüllt mit der Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto nur ihre gesetzliche Pflicht und darf keine Zusatzgebühren für das Führen eines solchen Kontos erheben. Die beklagte Direktbank erhebt zwar für die Führung eines Girokontos keine Gebühren, für die Führung eines Pfändungsschutzkontos aber eine monatliche Gebühr von 10,90 Euro. Unter anderem dagegen klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Das OLG gab den Verbraucherschützern nun Recht. Die Bank dürfe für das Führen des Girokontos als Pfändungsschutzkonto kein höheres Entgelt fordern, als sie selbst für Girokonten mit ansonsten vergleichbarem Leistungsumfang verlange, erklären ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (OLG Schleswig Az.: 2 U 10/11).
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