Lebensversicherungsunternehmen zur vollständigen Beitragserstattung verurteilt

Pressemeldung der Firma proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG

Nachdem im März das erste und bis dato einzigartige Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg (AG) gefällt wurde, konnten nunmehr zwei weitere Urteile in der ersten Instanz erreicht werden.

Lebensversicherungen: Rückkaufswerte zu gering

Die proConcept AG (www.proConcept.ag) vertritt die Auffassung, dass die von den Versicherungsunternehmen errechneten Rückkaufswerte bei den meisten Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen zu niedrig sind. Im Rahmen des Projektes LV-Doktor (www.lv-doktor.de) betreibt der Prozessbetreuer zahlreiche Klagen gegen diverse Versicherungsunternehmen. Das Ziel ist die komplette Rückabwicklung der Verträge und damit die Erstattung aller eingezahlten Beiträge.

Verbraucherfreundliche Urteile gefällt

Bei den Verfahren geht es um die Rechtsfrage, ob das deutsche Policenmodell europarechtswidrig ist. Seit Jahren arbeitet die proConcept AG hier für ein verbraucherfreundliches Urteil. Nun könnte endlich der Stein ins Rollen gekommen sein. Denn jetzt folgt auch das AG Solingen sowie AG Wiesbaden der Auffassung des AG Charlottenburg. Alle drei Amtsgerichte fällten ein klagestattgebendes Urteil und sehen sogar eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als unbegründet. Analog zur Thematik der Haustürgeschäfte wäre die Rechtsfrage nicht strittig, sondern eindeutig. Dennoch wurden alle drei Urteile nicht rechtskräftig – die Gegenseite (Zurich Deutscher Herold, Canada Life und Delta Lloyd) legte jeweils Rechtsmittel ein. Damit ist der Ausgang der Verfahren vorläufig schwebend. Eine Bestätigung der Urteile in den zweiten Instanzen hätte Auswirkungen für Millionen Deutsche.

Grundsatzurteil nur noch eine Frage der Zeit?

Bisher konnte die proConcept AG lediglich die Ansprüche einzelner Verbraucher durchsetzen. Dem soll endlich ein Ende gesetzt und ein höchstrichterliches Grundsatzurteil erreicht werden – damit alle betroffenen Versicherungsnehmer endlich zu ihrem Recht und ihrem Geld kommen. Dafür sind gegenwärtig über 900 Einzelklagen sowie 12 Sammelklagen durch die Netzwerkanwälte der proConcept AG an den verschiedenen deutschen Gerichten anhängig, 43 davon am Bundesgerichtshof (BGH). Ein Verfahren hat sogar den Weg zum EuGH geschafft! Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, führt aus: „Wir kämpfen an allen Fronten – auch wenn die Versicherungsbranche alles dafür unternehmt, um ein verbraucherfreundliches Urteil zu verhindern. Selbst vor einer Beeinflussung der Richter machen die Versicherungen nicht Halt.“



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Im Rahmen von LV-Doktor erwirbt die proConcept AG eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen und ist inzwischen mit über 80.000 Verträgen der größte Versicherungsnehmer Deutschlands (Wert über 1,7 Milliarden Euro). Wir vertreten die Auffassung, dass in diesen Verträgen noch jede Menge Geld steckt, denn die Rückkaufswerte werden häufig falsch berechnet. Daher veranlassen wir zahlreiche Klagen gegen nahezu alle Versicherungsunternehmen - mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge und damit einer Erstattung aller eingezahlten Beiträge. Unsere rechtsschutzversicherten Kunden profitieren von unserem gesammelten Know-how. Ihnen stellen wir unser Anwaltsnetzwerk zur Verfügung und begleiten die Durchsetzung ihrer Ansprüche als Prozessbetreuer.


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