Kurz gefragt: Was bedeutet Unterversicherung?
Eine Unterversicherung kann beispielsweise in der Hausratversicherung auftreten, wenn der Wert des Hausrates nicht der Versicherungssumme entspricht. Da es sich dort um eine Neuwertversicherung handelt, empfiehlt es sich, alle Hausratgegenstände wie Kleidung, Geschirr und Möbel einzeln in einer Wertermittlungsliste mit dem aktuellen Neuanschaffungspreis zu erfassen, erklärt die uniVersa. Liegt eine Unterversicherung vor, kann dies im Schadenfall zu einer Kürzung der Leistung führen. Beispiel: Neuwert des Hausrates 70.000 Euro – Versicherungssumme 35.000 Euro inklusive Vorsorgeschutz. Da nur die Hälfte versichert ist, gibt es bei einem Schaden von 1.000 Euro nur 500 Euro von der Versicherung. Viele Anbieter verzichten auf eine Unterversicherung, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens ein bestimmter Wert, meist 650 Euro, versichert wird. Ist der Hausratwert allerdings niedriger oder höher, zahlt man entweder zu viel Beitrag oder hat bei einem Totalschaden zu wenig abgesichert. Ganz vereinzelt gibt es am Markt mittlerweile auch ein Pauschalsummenmodell. Bei der uniVersa ist zum Beispiel der Hausrat automatisch bis zur Höchstentschädigungsgrenze von 500.000 Euro versichert. Zur Beitragsberechnung und zum Verzicht auf Unterversicherung reicht es aus, wenn die Wohnfläche richtig angegeben ist. Weitere Anschaffungen sind dann automatisch bis zur Versicherungssumme mitversichert. Eine umständliche Wertermittlung des Hausrates ist damit nicht mehr erforderlich. Zudem erfolgt keine jährliche Beitragserhöhung aufgrund Summenanpassung, wie sie sonst bei der Hausratversicherung als gleitende Neuwertversicherung üblich ist.
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