Versicherungstipp: Wenn der Nachwuchs auszieht
Im Durchschnitt sind Kinder in Deutschland fast 24 Jahre alt, wenn sie bei den Eltern ausziehen. Doch bevor die erste eigene Wohnung bezogen wird, ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz zu prüfen, empfehlen die Experten der uniVersa. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung sollten Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung und Wohnungseinrichtung sowie Schäden an geliehenen Sachen, beispielsweise einer Bohrmaschine, mitversichert sein. Zudem sollte die Police auch beim Verlust des Wohnungsschlüssels leisten und die Kosten für einen notwendigen Austausch der Schließanlage und des Schlosses übernehmen. Mit dem Bezug der Wohnung endet normalerweise der Hausratversicherungsschutz über die Eltern. Einige Versicherer gewähren jedoch einen Übergangsschutz: So bleibt etwa im Exklusiv-Tarif der uniVersa der Hausrat von den Kindern bis zu sechs Monate über die Eltern beitragsfrei weiterversichert, wenn während dieser Zeit ein eigener Vertrag abgeschlossen wird. Eine Hausratversicherung ist durchaus sinnvoll, denn sie leistet bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Der Beitrag richtet sich nach dem Wert des Hausrates. Die Police sollte auch bei Überspannungsschäden an Elektrogeräten infolge eines Blitzschlags sowie bei grober Fahrlässigkeit leisten, wenn beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte auszuschalten, und es dadurch zum Brand kommt.
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