Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH zur Zahlung an Anleger verurteilt

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat wurde die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vom Landgericht Regensburg mit Urteil vom 10.01.2019 verurteilt, an einen Anleger Schadensersatz zu bezahlen.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger gewährte der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH im November 2015 ein Nachrangdarlehen in Höhe von € 20.000,00. Gegenüber dem Kläger wurde seitens seiner Vertragspartnerin im Vorfeld des Vertragsschlusses angegeben, dass mit den eingesammelten Geldern ein Geothermie-Projekt in Amerang realisiert werden solle. Bei der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der FG Geothermie GmbH und um eine Schwestergesellschafter der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und.

Jedoch hat sich offensichtlich die wirtschaftliche Situation dieser Geothermie-Gesellschaften bereits seit dem Jahr 2014 verschlechtert. Am 12.08.2015 wurde zum Beispiel unter börse.ard über Zahlungsschwierigkeiten des Konzerns berichtet.

Nachdem dem Kläger diese Berichterstattung bekannt wurde, und er erfuhr, dass beispielsweise die Schwestergesellschaft GEOKRAFTWERKE.de GmbH an deren Anleger keine Zinsen mehr zahlte, befürchtete er, zum Laufzeitende den Darlehensnennbetrag nicht ausbezahlt zu bekommen. Er beauftragte er die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung eines vorzeitigen Rückzahlungsanspruches.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat die Auffassung, dass das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Weiter kam die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, dass ein Schadensersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung bestehe. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages mit dem Kläger sei nämlich der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH bekannt gewesen, dass die Schwestergesellschaften der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Darauf hätte der Kläger hingewiesen werden müssen.

Da eine außergerichtliche Zahlung nicht erfolgte, wurde durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage zum Landgericht Regensburg erhoben.

Mit Urteil vom 10.01.2019 (noch nicht rechtskräftig) hat nunmehr das Landgericht Regensburg einen Schadensersatzanspruch des Klägers bejaht. Das Landgericht Regensburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Kläger verletzt hat. Diese Pflichtverletzung war ursächlich für die Gewährung des Nachrangdarlehens.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Vertragspartner der Geo Kraftwerke FG Amerang GmbH durchaus die Möglichkeit haben, vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgreich tätig zu werden“ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in den vergangenen Wochen unter anderem auch diverse Klagen gegen die Schwestergesellschaft der Geo Kraftwerke FG Amerang GmbH, die GEOKRAFTWERKE.de GmbH eingereicht. Anders als im hier vorliegenden Fall geht es in diesen Verfahren um den Erwerb von Namensschuldverschreibungen.

Nicht zuletzt aufgrund der jetzt vorliegenden Entscheidung des LG Regensburg empfiehlt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen Anlegern, die der Auffassung sind, vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein, anwaltliche Hilfe einer spezialisierten Kanzlei in Anspruch zu nehmen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Steffen Liebl
+49 (89) 552999-50



Dateianlagen:
    • CLLB
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.