STOs als Variante der Unternehmensfinanzierung

Security Token Offering (STO) könnte für Start-Ups und Investoren eine wichtige Rolle spielen

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
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Treten STOs die Nachfolge von ICOs an? Viele Experten glauben daran, dass Security Token Offering (STO) als Finanzierungsmöglichkeit für Start-up-Unternehmen aber auch für Anleger eine wichtige Rolle spielen kann.

Die haben die Initial Coin Offerings (ICOs) in der Vergangenheit auch gespielt und besonders Start-Ups aus der Kryptoszene haben sie als Finanzierungsmöglichkeit genutzt und verkauften Tokens oder Coins an ihre Investoren. Wie boerse.ARD.de berichtet, hätten ICO-Emittenten weltweit im Jahr 2017 rund sechs Milliarden US-Dollar eingesammelt und im ersten Halbjahr 2018 noch deutlich mehr. Doch dieser Boom wird nicht ewig anhalten. Denn Anleger investierten dabei in Kryptowährungen, die es noch gar nicht gab, um sie im Erfolgsfall mit Gewinn wieder zu verkaufen.

„Das Geschäft mit ICOs ist größtenteils unreguliert gewesen. Der Hype lockte auf der einen Seite natürlich auch schwarze Schafe an und rief ebenso die Börsenaufsicht den Plan“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC, die europäische Börsenaufsicht und die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin haben schon davor gewarnt, dass ICOs hochgradig spekulativ sind und den Investoren hohe Verluste bis hin zum Totalverlust drohen. Inzwischen haben die Börsenaufsichten schon eine Reihe von ICOs verboten.

ICOs seien tot, sagte Philipp Sandner, Professor am Blockchain Center der Frankfurt School of Finance & Management, gegenüber boerse.ARD.de. Das liege daran, dass die hohen Erwartungen nicht erfüllt und Versprechen nicht eingehalten werden konnten, was immer mehr Investoren nun nach und nach bewusst werde. Die Zukunft könnte laut Sandner den STOs gehören. Sie müssten im Gegensatz zu ICOs durch Aktien, Anleihen, Schuldscheine oder ähnliches gestützt werden. Die Investoren hätten etwas in der Hand und investieren ihr Geld nicht nur in Hoffnung und die Tokens werden anders als bei ICOs in der Blockchain gespeichert. Auch Anforderungen der Börsenaufsichten könnten so leichter erfüllt werden, glaubt Sander.

STOs können für Unternehmensfinanzierungen – nicht nur im Bereich von Kryptowährungen – interessant werden und könnten von den Unternehmen quasi als Anteilsscheine herausgegeben werden. Ob und wann sich STOs in Deutschland durchsetzen werden, ist noch unklar. Sie scheinen aber das Potenzial zu haben, die Nachfolge der ICOs anzutreten. Rechtsanwalt Cocron unterstützt Unternehmen und Investoren beim Thema STO.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/branchenberatung/kryptowaehrungen-blockchain/



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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