LBS (Bausparkasse) unterliegt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 188/17)!
Pressemeldung der Firma MPH Legal Services
Banken dürfen alte Bausparverträge nicht pauschal nach einer gewissen Laufzeit beenden. Die LBS Südwest hatte in ihre Verträge geschrieben, dass sie nach 15 Jahren kündigen darf. Diese Klausel ist ungültig, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 188/17). Ihren Bausparvertrag darf die Bank nur einseitig beenden, wenn auch die Ansparsumme erreicht ist (der Vertrag also „zuteilungsreif“ ist). Banken wollen vermehrt alte Bausparverträge kündigen, da diese den Kunden einen relativ hohen Zins bieten.
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