Achtung Verjährung zum 31.12.2017

Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns

Zum 31.12.2017 droht die regelmäßige #Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2014. Das Inkassoüro Marco Ormanns unterstützt Sie bei der Durchführung von verjährungshemmenden Maßnahmen gegen Ihren Schuldner. Forderungen die bis zum 02.12.2017 an das Inkassounternehmen übertragen werden können durch das Inkassounternehmen noch außergerichtlich bearbeitet werden. Die #Verjährung kann in diesen Fällen zb. durch eine Teilzahlung des Gegners oder durch eine schriftliche Vereinbarung gehemmt werden. In allen anderen Fällen muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich zum Thema #Forderungsverjährung.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Inkassobüro Marco Ormanns
Zedernstraße 29
41239 Mönchengladbach
Telefon: +49 (2166) 99065-12
Telefax: +49 (2166) 99065-17
http://www.ormanns-inkasso.de

Seit dem Jahr 2003 bietet das Inkassobüro Marco Ormanns erfolgreich ein seriöses und dienstleistungsorientiertes Forderungsmanagement. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle. Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts bieten wir unseren Mandaten einen Fullservice vom außergerichtlichen Inkassomahnverfahren über die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Vollstreckung von titulierten Forderungen. Unsere Dienstleistung wird durch nützlich externe Dienstleistungen wie zb. Wirtschaftsauskünfte und Dienstleistungen einer Detektei komplettiert.


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