Autounfall mit Tieren – wer zahlt?
Unterschiedliche Regelungen in den Bedingungen
Vor allem in der Dämmerung, den frühen Morgenstunden sowie am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer besonders vorsichtig fahren: Denn dort ereignen sich die meisten Wildunfälle. Versichert sind Haarwildschäden nach dem Bundesjagdgesetz über die Teilkaskoversicherung. Dazu zählen beispielsweise Rehe, Hirsche und Wildschweine. Manche Versicherer bieten eine erweiterte Wildschadendeckung und führen weitere Tiere, wie Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen, namentlich auf. „Am sichersten sind Autofahrer, wenn sie darauf achten, dass der Zusammenstoß mit allen Tieren mitversichert ist“, erklärt Margareta Bösl, stellvertretende Leiterin der Schadenabteilung bei der uniVersa. Dann sind jegliche Tierschäden, also auch mit Hund, Katze, Wolf, Gans und Vogel, über die normale Teilkaskoversicherung gedeckt. Dies hat laut Bösl noch zwei weitere Vorteile: Zum einen kann die Schadenregulierung schneller erfolgen, weil keine Tierart geprüft werden muss. Zum anderen erfolgt in der Teilkaskoversicherung nach einem Schaden keine Höherstufung bei der Prämie, wie dies bei einem Vollkaskoschaden der Fall wäre. Autofahrer sollten ihren Vertrag prüfen, welche Tierschäden mitversichert sind. Besonders bei Altverträgen und Basisdeckungen ist der Schutz oft lückenhaft. „Wir hatten sogar schon Schadenmeldungen über einen Zusammenstoß mit einem Waschbär, der über eine normale Standarddeckung nicht versichert ist“, so Bösl.
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