TIV- Anleger gewinnt beim LG Berlin

Erfolg für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG: LG Berlin verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Berlin, 17.08.2017 – Nach Auskunft von Frau Rechtsanwältin Linz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 10.08.2017 einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt, da dieser nach den Feststellungen des Landgerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG ebenso wenig wie die von ihm empfohlenen Genussrechte an der TIV Cleantech Finance GmbH als Anlage für die Altersvorsorge geeignet sind.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte auf Empfehlung des Anlageberaters zunächst in eine Kommanditbeteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG investiert und später als Ergänzung hierzu Genussrechte an der TIV Cleantech Finance GmbH gezeichnet. Erklärtes Anlageziel war der Abschluss einer sicheren Anlage für die Altersvorsorge.

Hierfür waren die Anlagen nach den Feststellungen des Gerichts nicht geeignet, weil sie mit zahlreichen Risiken für den Anleger verbunden sind. So besteht insbesondere die Gefahr eines Totalverlustes des investierten Kapitals, weshalb sie nicht dazu geeignet sind, eine Rentenversorgungslücke sicher zu schließen. Deswegen hat das Gericht den Berater wegen fehlerhafter Beratung zur Schadensersatzleistung verurteilt.

Bereits in 2015 und 2016 hat Frau Rechtsanwältin Linz für andere TIV-Anleger ähnliche Urteile erstritten.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger vor Abschluss einer Kapitalanlage über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen oder ist die Beratung nicht anlegergerecht, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und überträgt dem Gegner die wertlos gewordene Anlage.

Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin, die die Anteile aus der Kommanditbeteiligung für die Anleger hält, zu einer solchen Risikoaufklärung vor Zeichnung verpflichtet gewesen und kommt, falls eine solche Aufklärung unterblieben oder nicht korrekt durchgeführt wurde, als weitere zum Schadensersatz verpflichtete Anspruchsgegnerin in Betracht.

Vor dem Hintergrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung empfiehlt es sich, den eigenen Fall von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hier ist Eile geboten, da in einer Vielzahl von Fällen die Anlagen in 2007 gezeichnet wurden, weshalb Ansprüche in 2017 taggenau 10 Jahre nach der jeweiligen Zeichnung absolut verjähren.

CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds weitere Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein. Die Anleger können von den in den bisherigen Verfahren gesammelten Erfahrungen der Kanzlei profitieren.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Aufklärung oder Anlageberatung.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel.: +49- 030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz@cllb.de web: http://www.cllb.de



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