Grundrechte gekürzt – Staat spart zwei Milliarden Euro

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum steht zwar in der Verfassung, wird aber durchSanktionen bei Hartz-IV-Empfänger verletzt. Mit diesem gekürzten Grundrecht, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) könne der Staat viel Geld sparen.

Wie n-tv.de berichtet, hätte der Staat in den letzten zehn Jahren rund zwei Milliarden Euro gespart, die durch verhängte Hartz-IV-Sanktionen einbehalten wurden. „Das ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich mehr als bedenklich“, sagt Uwe Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net). Allein im Jahr 2016 wurden Sanktionen in einer Gesamthöhe von 175 Millionen Euro verhängt. „Diese Sanktionen“, so Hoffmann, „werden z. B. verhängt, wenn jemand eine Fortbildung ablehnt, oder ein Jobangebot verweigert.“

Menschen, die keinen Einblick in das tatsächliche Geschehen rund um Jobcenter und Hartz-IV-Empfänger haben, sagen immer wieder, dass es richtig sei, die Leute zu strafen und ihnen das Geld zu streichen. Wenn man die tatsächliche Situation aber kennt, sieht man das ganz anders. „Man kann sich z. B. fragen, warum der Staat die Menschen mit Sanktionen in atypische Beschäftigungsverhältnisse zwängt. Viele dieser Arbeitssklaven brauchen zum Überleben neben der Arbeit auch noch aufstockende Leistungen. Der Staat sollte sich vielmehr darum kümmern, dass die Betriebe wieder langfristige Arbeitsplätze schaffen und ihre Leute selbst und vor allem fair bezahlen“, sagt der DSD-Geschäftsführer.

Solange ein Jobcenter einem willigen Arbeitslosen keinen Job mit langfristiger Perspektive vermitteln kann, solange sollte sich das Jobcenter auch mit Sanktionen zurückhalten. Uwe Hoffmann: „Stellen wir uns doch mal vor, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter sanktioniert werden würde, wenn er nicht jeden Monat so und so viele Leute in langfristige Beschäftigung bringen kann. Unser Verein spricht sich ausdrücklich gegen Sanktionen aus, deshalb bieten wir jedem Hartz-IV-Empfänger auch kostenlose Hilfe an.“



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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