Schadenersatz bei Vermarktungsverbot von Erzeugnissen auf kontaminierten landwirtschaftlichen Flächen?
Risiken in der Land- und Agrarwirtschaft
Ein Reifenlager brennt und der Ruß schlägt sich auf die Ernteerzeugnisse der benachbarten Flächen einiger Gemüsebaubetriebe. Circa 150 ha Anbaufläche mit diversen Salaten, Frühlingszwiebeln, Radieschen, Brokkoli, Erdbeeren etc dürfen nicht mehr vermarktet werden.
Der Schaden beträgt saisonabhängig von zwei bis zu fünf Millionen Euro.
Eine Halle mit asbesthaltiger Bedachung brennt ab, der Wind trägt die gefährlichen Teilchen auf benachbarte Weinberge und Obst- und Beerenplantagen.
Auch hier besteht das Risiko eines, sogar längeren Vermarktungsverbotes.
Nur zwei von vielen Fällen aus der Praxis.
Bei biologischem Anbau kann die Vermarktungssperre aus kontaminierten Flächen bis zu drei Jahre betragen. Bei Reben, Bäumen, Sträuchern, Spargel stellen sich bei Kontamination durch lange haltbare Auf- und Einträge noch gravierendere Fragen. Möglicherweise ein existenzielles Thema für betroffene Betriebe.
Natürlich haftet der Verursacher per Gesetz für den Schaden. Was jedoch, wenn die versicherten Summen bei Weitem nicht ausreichen oder – wenn der Verursacher nicht gegen solche Schäden versichert oder z. B. insolvent ist? Durchaus erlebte Praxis.
Die bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH, Spezialist für die Agrarwirtschaft hat eine Lösung entwickelt, mit der betroffene Betriebe unabhängig vom Versicherungsschutz und der Bonität des Verursachers schnell und unkompliziert ihren Schaden ersetzt bekommen.
Das Risiko der Kontamination und eines damit verbundenen Vermarktungsverbots kann gegen einen geringen Prämienzuschlag in die bvm Spezialpolice der landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung eingeschlossen werden.
Die zu versichernde Summe bestimmt der Betriebsleiter. Erstattet wird der nachgewiesene Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Versicherung auf erstes Risiko).
Das Risiko von Abzügen aufgrund Unterversicherung besteht damit nicht.
Die Erstattung erfolgt nach Eintritt des Schadens (geplanter Erntetermin) und der Feststellung der Schadenshöhe.
Also keine langwierigen Verhandlungen mit dem Versicherer des Verursachers.
Die bvm Spezialisten begleiten ihre Mandanten vollumfänglich bei der Schadensermittlung und Abwicklung.
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