Deutsche Rentenversicherung unterstützt bei der Steuererklärung 2016

Pressemeldung der Firma Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Bis zum 31. Mai 2017 sind wieder zahlreiche Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt die Steuererklärung für das Jahr 2016 einzureichen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern unterstützen sie dabei: Auf Wunsch wird die Höhe der Rente bescheinigt.

Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen die Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.

Was muss bei der Steuererklärung eingetragen werden und an welcher Stelle? Aus der Bescheinigung über die Rentenhöhe kann man entnehmen, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen.

Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wurde Anfang des Jahres eine Bescheinigung über die für das Kalenderjahr 2016 gemeldeten Daten automatisch zugesandt.

Soweit eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann man sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter Services/Online-Dienste oder über das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 48088 anfordern. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch von der Rentenversicherung zugesandt.

Weitere Informationen gibt es in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Diese und andere hilfreiche Broschüren können ebenfalls über Internetseite oder telefonisch angefordert werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2
84028 Landshut
Telefon: +49 (871) 81-0
Telefax: +49 (871) 812-140
http://www.drv-bayernsued.de

Ansprechpartner:
Jan Paeplow
Pressesprecher



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.