Hartz-IV-Empfänger müssen Schönheitsreparaturen selbst durchführen

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Durchführung von Renovierungs­maßnahmen an der Mietwohnung stellt auch für weibliche Empfänger von Hartz-IV-Leistungen keine unzumutbare Arbeit dar. Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beauftragte ein Unternehmen mit der Durchführung der Auszugsrenovierung. Im Anschluss hieran beantragte sie beim Jobcenter die Übernahme dieser Kosten, denn ihr sei eine Selbstvornahme als Frau und handwerklicher Laie nicht zuzumuten. Das sahen die Sachbearbeiter beim Jobcenter allerdings anders und verweigerten die Übernahme der Kosten. Mit dem gegen diese Entscheidung gerichteten Widerspruchsverfahren und der folgenden Klage scheiterte die Dame mit den zwei linken Händen allerdings. Das angerufene Sozialgericht entschied, dass Schönheitsreparaturen grundsätzlich vom Leistungsberechtigten selbst – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten – vorzunehmen sind. Nur wenn der Leistungsberechtigte die Schönheitsreparaturen etwa aus Altersgründen oder wegen einer Behinderung, der körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vornehmen oder durchführen kann, ist die Übernahme der Aufwendungen für eine gewerbliche Auszugsrenovierung vorgesehen, erläutern ARAG Experten (SG Stuttgart, Az.: S 20 AS 4798/14).

Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.