Magellan-Insolvenzverwalter informiert Anleger

Rechtsanwalt Dr. Pforr will Vermittler in die Schadensersatzpflicht nehmen und Frage nach der Plausibilität des Projektes stellen

Pressemeldung der Firma Rechtsanwaltskanzlei Pforr

„Wir prüfen alle Schadensersatzansprüche der Container-Käufer und versuchen eine schlagkräftige Allianz aus betroffenen Anlegern zu schmieden!“ Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr sieht im aktuellen Fall „Magellan Maritime Services GmbH“ alle typischen Kennzeichen eines Massenschadensfalles des „Grauen Kapitalmarktes“ erfüllt. Insbesondere die nicht wirklich wirksame Verknüpfung der Geschäfte von GmbH und Anlegern und die als absolut nachrangig zu bewertende Position der Anleger im Insolvenzverfahren mache deutlich, dass es hier für die Investoren nichts zu gewinnen, aber viel zu verlieren gab.

Über die Magellan Maritime Services GmbH wurde vor dem Amtsgericht Hamburg das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet (67c IN 237/16). Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Als erstes gab es ein Anschreiben an alle „Vertriebspartner“ mit der Bitte, nicht in Panik zu fallen und auf ein gutes Ende unter der Mit-Verantwortung der alten Geschäftsleitung zu vertrauen.

Dr. Pforr: „Aus Sicht des Insolvenzverwalters ist das klar und nachvollziehbar, denn Anleger, die sich wehren, kämpfen um einen Platz auf der Insolvenztabelle und je mehr sich hier eintragen, je schwerer sind die Einzelbedürfnisse zu befriedigen!“

 

Laut Dr.Pforr ist schon allein die Tatsache befremdlich, dass der Schuldenstand der insolventen GmbH rein theoretisch noch um 400 Millionen Euro steigen würde, nämlich genau dann, wenn alle der knapp 10.000 Anleger ihre Kaufverträge widerrufen und so zu Gläubigern der Magellan Maritime Services GmbH werden.

 

„Auch die Vermittler halten aktuell die Füße still und schließen sich zu Vereinigungen zusammen um sich zu positionieren!“ – Dr. Pforr wundert sich nicht über die vornehme Zurückhaltung der Vermittler, denn für eine anlagegerechte und anlegergerechte Beratung, zu der sie verpflichtet waren, gibt es wenig Hinweise. Die Vermittler – größtenteils freie Agenturen oder Einzelberater – hätten grob fahrlässig gehandelt und hätten zumindest auf das nun drohende Totalausfallrisiko hinweisen müssen.

„Der vorhandene Prospekt war nicht mehr als eine Werbebroschüre“ urteilt Pforr. Und weiter: „Die hier aufgezeigten Renditemöglichkeiten sind weit von marktüblichen Gewinnerwartungen entfernt – nur so konnte man eine so große Anzahl von Anlegern überzeugen: „Wir haben erhebliche Zweifel an der Plausibilität des Prospektes!“

Interessierte Anleger können sich unverbindlich zur Pforr-Interessengemeinschaft „Magellan“ eintragen.



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