Auch bereits abbezahlte Darlehen können widerrufen werden

Dr. Heinzelmann: Der Widerrufsjoker "zieht" auch für Altverträge ab 2002

Pressemeldung der Firma MPH Legal Services

„Verbraucher nutzen ihre Widerrufsrechte zu wenig!“ – Das ist Erfahrung von Dr. Martin Heinzelmann – der das Thema Widerruf als Anwalt in Stuttgart, aber auch als Mitglied der Arbeitsgruppe jetzt-widerrufen! seit Jahren begleitet. Am 21. Juni ist endgültig Schluss, denn dann läuft die Schonfrist für den Widerrufsjoker ab und Immobilienfinanzierungen, die nach 2002 abgeschlossen wurden, können auf Basis falscher Widerrufsbelehrungen nicht mehr widerrufen werden.

In der Analyse der bislang bearbeiteten Fälle drängt sich der Verdacht auf, dass Verbraucher nur noch aktive Finanzierungen für widerrufbar halten. Heinzelmann: „Wir bearbeiten zunehmend neuere Fälle, vor allem Darlehen nach 2010, bei denen ein Widerruf nur noch in Einzelfällen möglich ist. Was wir kaum auf den Tisch bekommen sind Fälle aus den Anfangsjahren des Widerrufsjokers, also aus der Zeit zwischen 2002 und 2004. Der promovierte Jurist hat dafür eine Erklärung.:“ Die Leute widerrufen nur Verträge, für die sie aktuell noch abzahlen oder versuchen, für Altverträge die Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu bekommen – die meisten vergessen, dass auch ein im Dezember 2002 abgeschlossener und längst abbezahlter Kredit noch widerrufbar ist – und zwar mit erheblichen Vorteilen für den Verbraucher!“ Problem: Solche Verträge sind lang in Vergessenheit geraten und verschlafen aktuell ihre Möglichkeiten.

Dr. Heinzelmann will auch durch sein Engagement in der Arbeitsgruppe den Widerrufsjoker unterstützen, und zwar so lange es geht und lädt am 19. März 2016 zur nächsten Informationsveranstaltung ein.



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Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann ist am Kanzleistandort Stuttgart Ihr Ansprechpartner für den Widerruf von Immobilienfinanzierungen.


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