Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden
Gestiegene Tarifverdienste und geänderte Lebenssituation
Die tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen sind im Jahr 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um durchschnittlich 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Steigendes Einkommen kann bei der Riesterrente zu einer Zulagenkürzung führen, erklären die uniVersa Versicherungen. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen als Eigenbeitrag vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen einbezahlt werden, mindestens 60 Euro pro Jahr. Nur dann gibt es die volle Grundzulage von 154 Euro sowie für Kinder zwischen 185 und 300 Euro an Kinderzulage.
Riester-Check einmal pro Jahr
Ein idealer Zeitpunkt um seinen Vertrag zu prüfen ist, wenn der Riester-Jahreskontoauszug vom Anbieter und der Sozialversicherungsnachweis vom Arbeitgeber vorliegen. Beim Kontoauszug sollte vor allem das Datenblatt zum Antrag auf Zulage geprüft werden und Änderungen, beispielsweise bei Zulagenberechtigung, Steuerdaten, Zulagennummer oder Kindergeld, mitgeteilt werden. Auf der Änderungsmitteilung können auch neugeborene Kinder eingetragen sowie Entgelt aus Land- und Forstwirtschaft oder Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld übermittelt werden.
Steuervorteil muss extra beantragt werden
Neben den staatlichen Zulagen fördert der Staat die Riesterrente auch mit Steuervorteilen über einen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro pro Jahr. Um die Steuerersparnis zu erhalten, müssen Riestersparer allerdings bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausfüllen und beifügen. Einen guten Anhaltspunkt über die staatliche Riester-Förderung bietet der Fördermittelrechner der uniVersa. Auf der Website www.ihre-geschenke-vom-staat.de kann er gestartet und berechnet werden, wie viel Zulagen einem zustehen und mit welchen zusätzlichen Steuerersparnissen man rechnen kann.
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