BWF Stiftung: Anleger in der Warteschleife

Pressemeldung der Firma Rechtsanwaltskanzlei Pforr

Auch die aktuelle Gläubigerversammlung der TMS Dienstleistungsgesellschaft hilft den Opfern des BWF-Goldskandals nicht aus ihrem Dilemma. Sowohl der TMS-Insolvenzverwalter als auch der Insolvenzverwalter der BWF-Stiftung, bzw. des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e.V., beanspruchen das „echte Gold“ für die jeweils eigene Insolvenzmasse.

Was das für den einzelnen Geschädigten bedeutet, ist nicht abzusehen. Dazu wird es weitere umfangreiche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft brauchen, um die einfachsten Besitzverhältnisse zu klären. Auch das von Insolvenzverwalter Laboga (BWF) in Auftrag gegebene Gutachten liegt noch nicht vor.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, der den Skandal seit Beginn begleitet: „Für die Anleger bedeutet dieser Streit nichts Gutes, denn solange die beiden Insolvenzverwalter keine Einigkeit erzielen, wird es auch nicht zur Verteilung der Werte entsprechend der Insolvenztabelle kommen!“ Darüber hinaus können neue Sachverhalte auf Basis der aktuellen Ermittlungen auch dafür sorgen, dass Besitzverhältnisse völlig neu sortiert werden und die Anleger völlig leer ausgehen – abhängig davon, welcher Insolvenzmasse die wenigen verbliebenden Goldwerte denn schlussendlich zugewiesen werden.

Dr. Pforr: „So verwirrend wie das alles angefangen ist, so kompliziert geht das jetzt zwangsläufig weiter. Hier wurden von Anfang komplizierteste Konstrukte geschaffen – sicher nicht in der Absicht, das Gold für die Investoren optimal anlegen zu können! Die Verantwortlichen dafür müssen jetzt ausgemacht und in die Schadensersatzpflicht genommen werden.“

Die Kanzlei Dr. Pforr bleibt mit den verschiedenen Insolvenzverwaltungen in Kontakt und informiert auch zeitnah über neue Ermittlungen.

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    • Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr
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